Pflege (B.Sc.)
Studium mit vertiefter Praxis
Das Studium befähigt zur eigenverantwortlichen professionellen Pflege von Menschen aller Altersstufen und zur wissenschaftlich gestützten Weiterentwicklung der Pflegepraxis. Neben ethischen, medizinischen und sozialwissenschaftlichen Grundlagen beinhaltet es vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Gesundheits- und Pflegewissenschaft. Zu den Aufgabenfeldern der Absolventinnen und Absolventen gehören sowohl die direkte pflegerische Versorgung als auch die Übernahme fachverantwortlicher Führungsaufgaben. - Teilzeitstudium mit vorangegangener Berufsausbildung möglich.
Pflegestudentinnen der ersten Stunde -
Jana, Nadja und Katharina haben 2020 ihr Pflegestudium an der EVHN begonnen
Es ist endlich geschafft!!! Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) beschlossen, welches am 01.01.2024 in Kraft tritt! Hierdurch wird nun eine monatliche Ausbildungsvergütung der primärqualifizierenden Pflege-Studierenden für die gesamte Dauer des Studiums geregelt. Quereinsteigende im Teilzeitstudium sind hiervon ausgenommen. Das Bayerische Pflegestipendium wird ab diesem Zeitpunkt nicht weiter fortgeführt.
Präsentation für Studieninteressierte: Studienaufbau, Berufsfelder, Aussichten, Hintergründe, Besonderheiten, Beruf
Akademische Rollenprofile in der Pflege - Praxisbeispiele
Ablaufplan Bachelor Pflege (Praxis, Vorlesung, Urlaub, Prüfung)
Studienverlauf (Modulübersicht, ECTS)
Wachsende Qualifikationsanforderungen
Pflege- und Gesundheitsberufe gehören einer der am stärksten wachsenden Branchen in Deutschland an.
Die besondere Herausforderung ist, mit beschränkten Ressourcen qualitativ hochwertige Leistungen zu erbringen und den Veränderungen in einem dynamischen Berufsfeld zu begegnen. Aufgrund der stetig komplexer werdenden Anforderungen in der Gesundheits- und Pflegeversorgung bedarf es hochqualifizierter Fachkräfte, die unter Einbeziehung evidenzbasierter Erkenntnisse sowie fachlicher, methodischer und analytischer Kompetenzen den Pflegeprozess im Sinne der Betroffenen aktiv gestalten und steuern können.
Profil des Studiengangs
Der Studiengang fokussiert auf die klinische Praxis in Akutkrankenhäusern, Rehakliniken, ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen. Das Studium an der EVHN befähigt einerseits zur eigenverantwortlichen professionellen Pflege von Menschen aller Altersstufen und andererseits zur wissenschaftlich gestützten Weiterentwicklung der Pflegepraxis. Im Studium erwerben die Studierenden durch die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis aktuelle und anwendungsorientierte Kompetenzen zur Versorgung erkrankter und pflegebedürftiger Menschen.
Das Studium führt nach erfolgreichem Ablegen aller Prüfungen sowie der Bachelorarbeit zur Berufszulassung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann und der Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Science (B.Sc.). Ein Teil der Modulprüfungen bildet die staatliche Prüfung ab.
Für Bewerberinnen und Bewerber mit erfolgreichem Abschluss in einem Pflegeberuf, welche ihre beruflichen Qualifikationen mit akademischen Kompetenzen ergänzen möchten, ist der Quereinstieg in ein Teilzeitstudium möglich. Dieses umfasst fünf Semester mit je 20 ECTS pro Semester.
Berufsperspektiven & Aufgabenprofil
- Fallverantwortliche Pflegefachkraft
- Übernahme von heilkundlichen Aufgaben (Chronische Wunden, Diabetes mellitus, Demenz)
- Wissenschaftlich gestützte Beurteilung, Einschätzung und Bewertung des Pflegebedarfs und darauf aufbauend eine gemeinsame Entscheidungsfindung für die Pflegemaßnahmen mit den zu pflegenden Menschen und ihren Angehörigen
- Überprüfung und Auswahl von Assessmentinstrumenten
- Patienten- und Familienedukation und Mitwirkung bei Gestaltung von Programmen zur Förderung der Gesundheitskompetenz bzw. zur Bewältigung chronischer Krankheiten
- Erkennen von Weiterentwicklungsbedarfen in der klinischen Praxis auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse
- Research Utilization: Recherche, Beurteilung, Aufbereitung und Kommunikation von Forschungsergebnissen für die Pflegepraxis
Das Studium qualifiziert auch für ein nachfolgendes Masterstudium, beispielsweise Advanced Nursing Practice (M.Sc.).
Aufbau des Studiums
- 7-semestriges Vollzeitstudium mit 210 ECTS oder 5-semestriges Teilzeitstudium mit 105 ECTS für bereits examiniertes Pflegepersonal
- Workload pro Semester: 30 bzw. 20 ECTS
- Theoretische Studienanteile an der EVHN: Gesundheits- und Pflegewissenschaft, natur- und sozialwissenschaftliche Grundlagen, pflegerelevante Wissensgrundlagen aus den Bereichen Public Health und Versorgungsforschung, Medizin, Psychologie, Recht und Ethik
- Integrierte Praxisphasen in jedem Semester - 2.100 Praxisstunden in kooperierenden Einrichtungen
- Praxisbezogene Übungen im Skills-/Simlab - 200 Stunden am "Dritten Lernort"
- Praktika im Ausland möglich
Vertiefungsangebote
- stationäre Akutpflege
- stationäre Langzeitpflege
- ambulante Akut-/Langzeitpflege
- pädiatrische Pflege
- psychiatrische Pflege
Methoden
- Wissenschaftliche Vorlesungen und Seminare, handlungs- und erfahrungsorientierte Lerneinheiten
- Blended-Learning-Einheiten in der eigenen Studierendengruppe und im Rahmen von internationalen Hochschulkooperationen
- Interprofessionelle Seminare und Veranstaltungen
- Praktische Übungen im Skills-/SimLab
Bewerbung
Studienanfängerinnen und -anfänger werden im Bachelorstudiengang Pflege zu Beginn des Wintersemesters (1. Oktober) aufgenommen. Bewerbungszeit ist vom 1. Mai bis 31. August (Ausschlussfrist). Bewerbungen sind ausschließlich online im PRIMUSS-Portal möglich. Hier gehts zur Bewerbung.
Zulassungsbedingungen
1. Zugelassen werden: Abiturientinnen und Abiturienten mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife, Fachhochschulreife, Meisterinnen und Meister oder ihnen Gleichgestellte sowie beruflich Qualifizierte (zwei Jahre einschlägige Berufsausbildung und drei Jahre einschlägige Berufserfahrung nach erfolgreichem Abschluss eines Probestudiums).
2. Die Bewerberinnen und Bewerber des primärqualifizierenden Vollzeitstudienganges müssen für die Immatrikulation folgendes nachweisen:
- ein mindestens sechswöchiges Praktikum in einer pflegerischen Einrichtung (Freiwilliges Soziales Jahr, Diakonisches Jahr, Zivildienst und Bundesfreiwilligendienst oder die fachpraktische Ausbildung der Fachoberschulen werden anerkannt)
- einen Bildungsvertrag mit einer kooperierenden Praxiseinrichtung
- ein Gesundheitszeugnis über die Eignung zur Ausübung des Berufes
- ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sind hiervon ausgenommen.
Ausführliche Informationen zur Bewerbung und Zulassung finden Sie im Bewerberleitfaden.