Prüfungskommission

    Zuständigkeit

    Die Prüfungskommission ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen verantwortlich und arbeitet dabei eng mit dem Prüfungsamt zusammen. Ihre wesentlichen Aufgaben sind:

    • die Bestellung der Prüfenden, die Zuordnung der Studierenden zu den Prüfenden sowie die Bestellung der Beisitzer bei mündlichen Prüfungen,
    • die Festsetzung und Bekanntgabe der zugelassenen Arbeits- und Hilfsmittel auf Vorschlag des oder der Prüfenden, der oder die mit der Aufgabenstellung betraut ist,
    • die Entscheidung über die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen und einschlägiger, gleichwertiger Berufs- oder Schulausbildungen,
    • die Entscheidung über die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften,
    • die Entscheidung über Anträge auf Gewährung von Fristverlängerungen für die Ablegung von Prüfungsleistungen und
    • die Feststellung des Ergebnisses von Prüfungsleistungen.

    Prüfungskommission für die Bachelorstudiengänge (Erstgenannter ist Vorsitzender)

    Politik- und Verwaltungswissenschaften
    0911 27253-766
    V 3.42 - 3.OG
    Studiengangsleitung Pädagogik der Kindheit (B.A.)
    0911 27253-789
    V 3.40 - 3.OG
    0911 27253-823
    V1.19 - 1.OG
    0911 27253-759
    V 3.3 - 3. OG
    Professorin für Pflegewissenschaft
    0911 27253-814
    V 3.9 - 3. OG

    Prüfungskommission für die Masterstudiengänge (Erstgenannte ist Vorsitzende)

    Vorsitzende der Prüfungskommission der Master-Studiengänge
    0911 27253-767
    V 2.9 - 2. OG
    Professor für Betriebswirtschaftlehre in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft
    0178 1300 371
    V 3.28 - 3. OG