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Prüfungskommission

Zuständigkeit

Die Prüfungskommission ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen verantwortlich und arbeitet dabei eng mit dem Prüfungsamt zusammen. Ihre wesentlichen Aufgaben sind:

  • die Bestellung der Prüfenden, die Zuordnung der Studierenden zu den Prüfenden sowie die Bestellung der Beisitzer bei mündlichen Prüfungen,
  • die Festsetzung und Bekanntgabe der zugelassenen Arbeits- und Hilfsmittel auf Vorschlag des oder der Prüfenden, der oder die mit der Aufgabenstellung betraut ist,
  • die Entscheidung über die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen und einschlägiger, gleichwertiger Berufs- oder Schulausbildungen,
  • die Entscheidung über die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften,
  • die Entscheidung über Anträge auf Gewährung von Fristverlängerungen für die Ablegung von Prüfungsleistungen und
  • die Feststellung des Ergebnisses von Prüfungsleistungen.

Prüfungskommission für die Bachelorstudiengänge (Erstgenannter ist Vorsitzender)

Politik- und Verwaltungswissenschaften
0911 27253-766
V 3.42 - 3.OG
Studiengangsleitung Pädagogik der Kindheit (B.A.)
0911 27253-789
V 3.40 - 3.OG
0911 27253-823
V1.19 - 1.OG
0911 27253-759
V 3.3 - 3. OG
Professorin für Pflegewissenschaft
0911 27253-814
V 3.9 - 3. OG

Prüfungskommission für die Masterstudiengänge (Erstgenannte ist Vorsitzende)

Studiengangsleitung: Pflege Dual
0911 27253-767
V 2.9 - 2. OG
Studiengangsleiter MWW
0178 1300 371
V 3.3 - 3. OG
0911 27253-842
V3.17 - 3.OG