Prüfungen
Die Studierenden legen im Verlauf ihres Studiums Prüfungen für die internationalen Abschlüsse Bachelor und Master ab. Die Prüfungsleistungen sind in den studiengangsspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen der Evangelischen Hochschule Nürnberg festgelegt. Diese finden Sie unter dem Menüpunkt Rechtsgrundlagen (siehe rechts Quicklinks).
Online-Prüfungsanmeldung
Die Online-Anmeldung zu den Prüfungen des Sommersemesters 2024 muss im Zeitraum 22.04. bis 03.05.2024 über Primuss erfolgen. Nach Ablauf des Anmeldezeitraums ist keine Bearbeitung der Anmeldungen mehr möglich. Sie können sich aber nach wie vor mit Ihren persönlichen Zugangsdaten einloggen um nachzusehen für welche Prüfungen Sie sich angemeldet haben.
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine für die einzelnen Studiengänge finden Sie auf Moodle unter Ihrem jeweiligen „Prüfungsforum“.
Sommersemester 2024
22.04. – 03.05.2024 Prüfungsanmeldung
11.07. – 02.08.2024 Prüfungszeit Bachelor- und Masterstudiengänge
19.09.2024 Notenbekanntgabe (über Primuss)
Die Termine für die Prüfungseinsicht finden Sie auf Moodle unter Ihrem jeweiligen Prüfungsforum >Prüfungsinformationen.
Rücktritt von der Prüfung
Bitte beachten Sie, dass Prüfungsanmeldungen verbindlich sind. Sollten Sie zu Prüfungen nicht antreten, haben Sie „nicht bestanden“.
Ein Rücktritt von der Prüfung ist nur aus nicht zu vertretenden Gründen möglich. Nicht zu vertretende Gründe sind u.a.
- krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit die durch Attest nachzuweisen ist
- andere vom Studierenden nicht zu vertretende Gründe die ebenfalls schriftlich nachzuweisen sind (z.B. Todesfall in der Familie)
- Verhinderung und Gründe die unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind (z.B. auf dem Weg zur Prüfung, dann Vollsperrung der Autobahn)
Die Kommunikation hat hier über das Prüfungsamt zu laufen.
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungsleistungen
- Erste Wiederholung ist immer im Folgesemester während des Prüfungszeitraums
- Zweite Wiederholung ebenfalls im folgenden Semester
- Folge des endgültigen Nichtbestehens: Exmatrikulation
Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit
Ein Rücktritt von einer schriftlichen oder mündlichen Modulprüfung ist krankheitsbedingt möglich, wenn die Krankheit die Leistungsfähigkeit erheblich einschränkt.
- Teilen Sie die Krankheit unverzüglich dem Prüfungsamt mit.
- Suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf.
- Arzt muss ein Attest über Ihre Prüfungsunfähigkeit ausstellen.
- Während der Prüfung können Sie nicht mehr wegen Krankheit zurücktreten.
Das Merkblatt zum ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Attest sowie eine Vorlage finden Sie rechts als pdf download oder auf Moodle unter Ihrem jeweiligen Prüfungsforum.
Nachteilsausgleich - Antrag
Für Studierende, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung (z.B. einer Behinderung) nicht in der Lage sind, eine Prüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen können einen Nachteilsausgleich beantragen.
Einen Nachteilsausgleich gibt es in Form von
- zusätzlichen Arbeits- und/oder Hilfsmitteln
- angemessener Verlängerung der Bearbeitungszeit
- Prüfung in einer anderen Form
Ein Antrag auf Nachteilsausgleich ist schriftlich beim Prüfungsausschuss zu beantragen und soll spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung gestellt werden.
Die Beeinträchtigung ist durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft zu machen.
Antrag auf Nachteilsausgleich
Ein Antrag auf Nachteilsausgleich ist schriftlich beim Prüfungsausschuss zu beantragen und soll spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung gestellt werden. Bitte an das Hochschulsekretariat adressieren oder in den Briefkasten Nr. 84 im 3. Stock einwerfen.
Die Beeinträchtigung ist durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft zu machen. Das Attest muss neben der Erkrankung, die den Nachteil begründet auch eine geeignete Maßnahme zum Ausgleich dieses Nachteils enthalten. Das Attest muss im Original vorliegen. Wenn sie mit dem Original ins Hochschulsekretariat kommen, kann es sofort eingescannt werden, damit Sie es wieder mitnehmen können.
Anrechnung/Anträge auf Anerkennung erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen
Eine Anrechnung von Studien- und/oder Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen im In- und Ausland erbracht worden sind, ist für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der EVHN möglich, „sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bestehen“.
Außerdem können Studien- und Prüfungsleistungen bis zu einem Umfang von 60 ECTS aus Grundlagenmodulen aus einem gleichnamigen oder einem verwandten Bachelorstudiengang an einer bayerischen Hochschule für angewandte Wissenschaften ohne weitere Prüfung als Grundlagenmodule angerechnet werden (§ 4 II APO).
Auf Moodle unter Ihrem jeweiligen Prüfungsforum finden Sie weitere Informationen sowie den Antrag auf Anrechnung von Studien- und/oder Prüfungsleistungen oder den Antrag auf Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten
Abschlussarbeiten
Die Bachelor- bzw. Masterarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, im Rahmen eines Projektes ein Problem aus Ihrem Studiengebiet selbständig auf wissenschaftlicher Grundlage zu lösen. Begleitend zur Bachelorarbeit findet auch ein Seminar statt. Nähere Regelungen finden sich jeweils in der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung (s. "Rechtsgrundlagen" rechts).
Die Anmeldung zur Abschlussarbeit erfolgt über Primuss. Weitere Information und Merkblätter zur Abschlussarbeit erhalten Sie auf Moodle unter ihrem jeweiligen Prüfungsforum.
Informationsblatt zu Attesten über krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit (ärztliches Attest)
Informationsblatt zu Attesten über krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit, ärtztliches Attest bzw. psychotherapeutisches Attest zur unverzüglichen Vorlage bei der Hochschule