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Kooperationstreffen der Praxiseinrichtungen im Bachelorstudiengang Pflege - Auswirkungen des PflStudStG

Elf erwachsene Männer und Frauen sitzen an einem Konferenztisch, im Hintergrund zwei große Bildschirme mit Zoom-Teilnehmenden
Vertragsunterzeichnung mit Präsident Prof. Dr. Thomas Popp (vorne Mitte)

Anknüpfend an die Tradition des "Runden Tisches zur Praxisentwicklung Pflege" treffen sich die kooperierenden Praxiseinrichtungen im primärqualifizierenden Studiengang Pflege (B.Sc.) einmal pro Semester an der EVHN. Die Vertreterinnen und Vertreter des Managements, der Pflegewissenschaft und der praktischen Ausbildung teilen hier ihre Erfahrungen in Bezug auf die Praxis des Pflegestudiums sowie die Akademisierung von Pflegekräften in den unterschiedlichen Einrichtungen und diskutieren aktuelle Herausforderungen und Handlungsoptionen. Da die Kooperationen von Unterfranken bis ins südlichste Oberbayern reichen, schalten sich beim Kooperationstreffen Mitte Januar einige Praxispartner virtuell dazu.  

Seit dem letzten Treffen im Juni vergangenen Jahres hat sich im Studiengang Pflege (B.Sc.) einiges entwickelt, und die Themen sind vielfältig. Beim Kooperationstreffen ging es vor allem um ein ganz großes, einschneidendes Thema mit dem sperrigen Namen Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG): Das seit Januar 2024 in Kraft getretene Gesetz hat große Auswirkungen sowohl auf den Studiengang als auch auf die praktische Ausbildung und die Umsetzung in der Pflegepraxis. Die wichtigste Veränderung: Primärqualifizierende Pflege-Studierende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung für die gesamte Dauer des Studiums. Die Höhe der Vergütung orientiert sich an der der beruflichen Pflege-Auszubildenden. Dies ist mehr als gerechtfertigt, da Pflege-Studierende ergänzend zum Hochschulstudium mindestens 2.100 Stunden in der Praxis absolvieren. Künftig werden die Kosten der Ausbildungsvergütung sowie die Kosten des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung einschließlich der Praxisanleitung durch den Ausgleichsfonds Bayern finanziert. So soll die Attraktivität des Studiums und damit auch die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber steigen.

Die Umstellung des Bachelorstudiengangs Pflege auf ein „duales Studium“ soll entsprechend der Vorgaben des Pflegestudiumstärkungsgesetzes ab dem Wintersemester 2024/25 erfolgen. Daraus folgt auch eine Veränderung der Verantwortlichkeitnen: Die Praxispartner nehmen die Position der Träger des praktischen Teils der hochschulischen Ausbildung ein. Sie schließen zusammen mit der EVHN und weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen einen hochschulischen Ausbildungsverbund. Die EVHN hat den hierfür notwendigen neuen Vertrag bereits im Sommer vorbereitet und gemeinsam mit den Praxispartnern angepasst. Mit der Unterzeichnung der ersten Verträge durch den Präsidenten Prof. Dr. Thomas Popp, der bei diesem Kooperationstreffen vor Ort war, wurde der erste hochschulische Ausbildungsverbund geschlossen. Ein Meilensteintreffen!

Mit dem PflStudStG werden zum 1. Januar 2025 der Erwerb erweiterter heilkundlicher Tätigkeiten integriert und daher weitere Änderungen der hochschulischen Ausbildung in Kraft treten – eines der Themen beim nächsten Treffen im Juni. 

Wir danken unseren  Praxispartnern für ihr großartiges Mitwirken, Mitgestalten und Engagement und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit in einer neuen Ära der hochschulischen Pflegeausbildung.

 

Text, Foto: Madlen Müller

 

Die EVHN-Kooperationspartner im Studiengang Pflege finden Sie hier.

Informationen zum Studiengang hier.