Du verfügst über:
- eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung und
- anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis
Dann kannst du über ein Probestudium an der EVHN ein Studium beginnen, das inhaltlich zu deiner Berufsausbildung und Berufserfahrung passt. Die endgültige Studienberechtigung erhältst du nach einem erfolgreichen Probestudium in den ersten beiden Semestern. Das Probestudium ist dabei bereits Teil deines Studiums – bei erfolgreichem Abschluss wechselst du ganz regulär in das dritte Semester.
Berufspraxis und Teilzeit:
Auch eine Teilzeitbeschäftigung gilt als hauptberufliche Berufspraxis, wenn sie mindestens die Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle umfasst.
Erforderlich sind:
- ein Beratungsgespräch mit der Studiengangsleitung
- das erfolgreiche Absolvieren eines zweisemestrigen Probestudiums (mind. 2/3 der vorgesehenen ECTS-Punkte)