Der Senat ist neben Präsidium, Kuratorium, und Versammlung eines der vier Organe der EVHN. Hier kommen Vertreterinnen und Vertreter aller Statusgruppen der Hochschule zusammen, um über Studien- und Prüfungsordnungen, Qualitätsentwicklung sowie strategische Schwerpunkte im akademischen Bereich zu beraten und zu entscheiden.
Aufgabe des Senats ist insbesondere die Verabschiedung der für die geordnete Arbeit erforderlichen Satzungen. Außerdem beschließt er den Entwurf des Haushalts- und Stellenplans und gibt Stellungnahme zu Berufungsverfahren und Entwicklungsprojekten des Präsidiums an. Die Amtszeit beträgt vier Jahre (studentische Vertreter: ein Jahr).