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Bayerns Pflegeminister übergibt Förderbescheid über 83.000 Euro an die Evangelische Hochschule Nürnberg für die wissenschaftliche Begleitung des Modellprojekts „Seniorenhaus Euerdorf“

(v.l.n.r.) Franziska Roder, Prof. Dr. Christine Brendebach,Thomas Bold, Klaus Holetschek, Marco Schäfer

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek setzt sich für den Ausbau des Angebots im Bereich der sogenannten Verhinderungspflege ein, damit mehr pflegende Angehörige entlastet werden können. Holetschek betonte am Donnerstag in Nürnberg anlässlich der Förderbescheidübergabe an die Evangelische Hochschule Nürnberg für die wissenschaftliche Begleitung des Modellprojekts von Pflegewohnungen im Seniorenhaus Euerdorf im unterfränkischen Landkreis Bad Kissingen: „Rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden aufopferungsvoll zuhause gepflegt, damit sie möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Dabei besteht aber die große Gefahr, dass die Pflegepersonen selber krank werden, weil die Erholungsphasen zu kurz sind. Wir brauchen deshalb mehr Angebote, die es ermöglichen, die Pflege zeitweise abgeben zu können, um neue Kraft zu tanken oder Erledigungen machen zu können – und dabei das beruhigende Gefühl zu haben, dass die pflegebedürftige Person gut versorgt wird.“

Der Minister ergänzte: „In Bayern setzen wir uns mit Hilfe unseres Förderprogramms ‚PflegesoNah‘ dafür ein, dass individuelle und bedarfsgerechte Angebote wachsen. Im letzten Jahr haben wir das Programm entsprechend angepasst und fördern nun unter anderem auch Plätze der Verhinderungspflege mit bis zu 100.000 Euro. Damit möchten wir einen Anreiz setzen, dass mehr zeitlich befristete Pflegeplätze wie in den Pflegewohnungen im „Seniorenhaus Euerdorf“ entstehen.“

Holetschek erläuterte: „Der Begriff der Pflegewohnung wurde für diese Art der Versorgung gewählt, da die Pflege und Betreuung an die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit angelehnt ist. Das heißt: Die Gäste der Pflegewohnung können frei wählen, ob sie neben der Unterkunft auch Leistungen der Pflege, Betreuung oder Verpflegung möchten. Es handelt sich deshalb nicht um eine stationäre Einrichtung. Die wissenschaftliche Begleitung dieses Modellprojekts fördern wir mit rund 83.000 Euro.“

Holetschek fügte hinzu: „Der Landtag stellt darüber hinaus weitere Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro für die Carl von Heß Sozialstiftung Hammelburg zur Verfügung. Damit werden die Ausstattung, das Marketing und der Personalaufwand für die Entwicklung und den Aufbau des Projekts finanziell unterstützt.“

Das Modellprojekt „Seniorenhaus Euerdorf“ der Carl von Heß Sozialstiftung Hammelburg besteht seit April 2023. Die Pflegewohnung in Euerdorf bietet 20 Plätze für Verhinderungspflege. Verhinderungspflege greift, wenn die pflegebedürftige Person in der eigenen Häuslichkeit gepflegt wird, die pflegende Person (meistens Angehörige) jedoch vorübergehend an der Pflege gehindert ist oder eine Auszeit braucht. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch die Evangelische Hochschule Nürnberg. Es soll unter anderem eruiert werden, ob bestimmte Krankheitsformen oder besondere Anforderungen an die Pflege in dieser Versorgungsform gegebenenfalls nicht möglich sind, da die Pflegefachkräfte nicht ständig anwesend sind. Darüber hinaus erhofft man sich Erkenntnisse darüber, ob das Modellprojekt auf weitere Projekte in Bayern ausgedehnt werden kann. Holetschek bekräftigte: „Wir wollen Pflege-Wohnraum schaffen, der wohnortnah Platz für eine begrenzte Zeit bietet, wo man Leistungen flexibel buchen kann und der die pflegenden Angehörigen entlastet.“

Marco Schäfer, Stiftungsvorstand der Carl von Heß Sozialstiftung Hammelburg, sagte: „Aus dem ursprünglichen Gedanken der Pflegewohnungen entwickelten wir im Seniorenhaus Euerdorf dieses Angebot an Verhinderungspflege mit Pensionscharakter, umgesetzt in 20 Einzelzimmern. Neuartig ist hierbei die Kombination aus professioneller Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst und die Betreuung inkl. hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, die von angestellten Gästebetreuern durchgeführt wird. Durch die Umsetzung dieses niederschwelligen Angebots an Verhinderungspflege eröffnen wir pflegenden Angehörigen in Bayern neue Handlungsperspektiven.“

Prof. Dr. phil. Christine Brendebach, Gerontologin und Psychologin an der Evangelischen Hochschule Nürnberg, erklärte: „Im Hinblick auf die demographische Entwicklung zählt die Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen zu den herausfordernden Aufgaben unserer Gesellschaft. Die Erweiterung von Versorgungsangeboten, gerade im Bereich der Verhinderungspflege, trifft die dringenden Bedarfe der Zeit. Die Evangelische Hochschule Nürnberg unterstützt durch ihre wissenschaftliche Perspektive die Entwicklung neuer Angebote und begleitet das innovative Modell „Seniorenhaus Euerdorf“ über die Laufzeit eines Jahres. Von besonderem Interesse ist dabei, wie das Angebot den Weg zum Verbraucher findet, welche Versorgungsbedarfe und -wünsche die Nutzerinnen und Nutzer haben und wie solche und ähnliche Angebote kostengünstig und wirtschaftlich tragfähig gestaltet werden können. Die Erkenntnisse sollen andere Träger unterstützen ähnliche, weitere Modelle ins Leben zu rufen.“

Der Minister betonte: „Ich bin froh, dass es das Angebot in Euerdorf gibt, und wir damit einen bedeutenden Grundstein für weitere Angebote setzen können. Die Pflegewohnung ist ein wichtiges Angebot für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bad Kissingen und darüber hinaus.“

Weitere Informationen rund um die Förderrichtlinie finden Interessierte im Internet unter www.lfp.bayern.de/pflegesonah-investitionskostenrichtlinie/.

 

Bild (v.l.n.r.): Franziska Roder, Projektmitarbeiterin Evangelische Hochschule Nürnberg, Prof. Dr. Christine Brendebach, Gerontologin und Psychologin für Pflege- und Sozialberufe an der Evangelischen Hochschule Nürnberg, Thomas Bold, Landrat und Vorsitzender des Stiftungsrats der Carl von Heß Sozialstiftung, Klaus Holetschek, Gesundheits- und Pflegeminister, Marco Schäfer, Stiftungsvorstand der Carl von Heß Sozialstiftung

 

Foto und Text: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, 31. August 2023

 

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