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Landeskirche veröffentlicht überarbeitete Handreichung zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Die Handreichung zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung entstand unter Federführung von Prof. Dr. Arne Manzeschke, Professor für Anthropologie und Ethik an der EVHN. Pressemittelung ELKB: Unter dem Titel „Meine Zeit steht in Gottes Händen“ veröffentlicht die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) die vierte überarbeitete Auflage ihrer Handreichung zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Der Text wurde im Blick auf die rechtlichen, medizinischen und ethischen Veränderungen der vergangenen Jahre überarbeitet.

Die bayerische Landeskirche will mit der vorliegenden Handreichung Hilfestellungen geben, um mit den Möglichkeiten und Grenzen von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung umzugehen, sei es als Patient oder als Betreuer, Ärztin oder Bevollmächtigte. Neben der Vermittlung grundlegender Informationen zur rechtlichen Situation eröffnet die Handreichung biblische Lebensperspektiven im Horizont von Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter.

Die ethischen Überlegungen, die juristischen Erklärungen und die Fragen am Ende der Handreichung dienen dazu, individuelle Entscheidungsschritte für den letzten Abschnitt des Lebensweges vorzubereiten und zu gehen.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Während in der Patientenverfügung die eigenen – auch religiösen – Vorstellungen einer medizinischen Behandlung bei einer fortgeschrittenen unheilbaren Krankheit festgehalten werden, werden in der Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Bezugspersonen zu Bevollmächtigten bestimmt, die die Person in genau festgelegten medizinischen, geschäftlichen und persönlichen Belangen vertreten. 

Weniger weit reichend ist die Betreuungsverfügung: In ihr werden für den Fall einer gerichtlich angeordneten Betreuung Personen als Betreuerinnen und Betreuer vorgeschlagen beziehungsweise ausgeschlossen. Auch hier können persönliche Wünsche geäußert werden, an die sich ein Betreuer nach Möglichkeit zu halten hat. Besonders wichtig ist es, dem Betreuer Vorstellungen zu der gewünschten medizinischen Behandlung nahe zu bringen. Deshalb sollte eine Betreuungsverfügung mit einer Patientenverfügung kombiniert werden.

Weniger weit reichend ist die Betreuungsverfügung: In ihr werden für den Fall einer gerichtlich angeordneten Betreuung Personen als Betreuerinnen und Betreuer vorgeschlagen beziehungsweise ausgeschlossen. Auch hier können persönliche Wünsche geäußert werden, an die sich ein Betreuer nach Möglichkeit zu halten hat. Besonders wichtig ist es, dem Betreuer Vorstellungen zu der gewünschten medizinischen Behandlung nahe zu bringen. Deshalb sollte eine Betreuungsverfügung mit einer Patientenverfügung kombiniert werden.

Die Handreichung ist online verfügbar unter https://bestattung.bayern-evangelisch.de/patientenverfuegung  oder kann als Broschüre bestellt kostenlos bestellt werden bei: claudia.ruetz@elkb.de.

 

München, 29. Mai 2020
Johannes Minkus, Pressesprecher

 

Quelle Pressemitteilung: https://www.bayern-evangelisch.de/wir-ueber-uns/pressemitteilung-1-29-05-20.php