Bewerbungsleitfaden Master Wirtschaftswissenschaften im Sozial- und Gesundheitswesen (M.A.)

Bitte beachten: Der Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften im Sozial- und Gesundheitswesen (M.A.) wird für Masterstudienanfängerinnen und -anfänger im Sommersemester 2023 ausgesetzt und nicht angeboten.

Ein managementorientiertes Masterstudium an der EVHN ist der Master Sozialmanagement, der zum 1. Oktober 2023 startet. Online-Bewerbung ab 1. Mai 2023 möglich.

1. Zulassungsbedingungen

Allgemeine Qualifikationsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften im Sozial- und Gesundheitswesen sind:

1. Hochschulabschluss in einem betriebswirtschaftlichen oder vergleichbaren Studiengang (Diplom oder Bachelor)
2. Der Hochschulabschluss umfasst mindestens 210 ECTS oder 7 Semester.
3. Der Hochschulabschluss beinhaltet mindestens 60 ECTS in betriebswirtschaftlichen Fächern.

Ggf. fehlende ECTS können vor und zu Beginn des Masterstudiums im Rahmen der angebotenen Bachelorstudiengänge Gesundheits- und Pflegemanagement oder Sozialwirtschaft erworben werden.

Die Zulassungsordnung finden Sie hier

1.1 Beruflich Qualifizierte ohne Hochschul-Zugangsberechtigung

Die Zulassung zum Masterstudiengang ist nur bei Vorliegen eines grundständigen Studienabschlusses (Bachelor oder Diplom) möglich.

1.2 Deutsche Bewerber/-innen mit ausländischen Abschlüssen

Zur Bewerbung an der EVHN ist eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist erforderlich. Die EVHN behält sich vor, die VPD im Zulassungsausschuss zu überprüfen und über die Zulassung zu entscheiden.

Eine erstmalig positive Entscheidung von uni-assist behält für die EVHN auch für eine Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt ihre Gültigkeit (bezogen auf den jeweiligen Studiengang bei gleichbleibenden Zulassungsvoraussetzungen). 

1.3 Ausländische Bewerber/-innen

Die Hochschulzugangsberechtigung muss als Zugangsberechtigung für bayerische Fachhochschulen anerkannt sein. Die Evangelische Hochschule verlangt von allen ausländischen Studienbewerber/-innen eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist e. V., der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen. Die VPD setzt einen Antrag voraus. Den Antrag auf VPD für die Evangelische Hochschule finden die ausländischen Studienbewerber/-innen im uni-assist Bewerber-Portal unter uni-assist. Der Antrag ist online auszufüllen und abzusenden. Zusätzlich zum Online-Antrag ist das ausgedruckte und das persönlich unterschriebene Antragsformular und alle für den Hochschulzugang relevanten Zeugnisse bei uni-assist einzureichen. Alle Zeugnisse müssen in amtlich beglaubigter Kopie und in Papierform eingereicht werden - und zwar sowohl in der Originalsprache als auch in vereidigter Übersetzung.

Nach Überprüfung der vorgelegten internationalen Zeugnisse stellt uni-assist ein Zertifikat zur Bewertung aus, das die ausländischen Studienbewerber/-innen über unser Portal der Online-Bewerbung fristgerecht entsprechend der dortigen Angabe (Ausschlussfrist 15.01.) hochladen müssen.

Für die Bearbeitung durch uni-assist wird ein Entgelt fällig, das die ausländischen Studienbewerber/-innen direkt an uni-assist überweisen müssen. 

Es ist zu beachten, dass uni-assist bis zu 6 Wochen für die Bearbeitung der Unterlagen ab Posteingang und Zahlung benötigt. Die Unterlagen sollten also möglichst frühzeitig eingereicht werden. Eine VPD der Hochschulzugangsberechtigung ist ganzjährig möglich.

Der Antrag auf Zulassung zum Studium ist aber in jedem Fall innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Evangelischen Hochschule Nürnberg online zu stellen.

Wichtige Information: Der Nachweis der Aufenthaltserlaubnis ist keine Voraussetzung für den Erhalt eines Studienplatzes. Der Erhalt eines Studienplatzes und Ihre Immatrikulationsbescheinigung ist die Voraussetzung für die Beantragung des Visums für Studienzwecke. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/7888647521

Zusätzlich ist ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache zu erbringen. Anerkannt werden (ausschließlich) diese Nachweise von Deutschprüfungen - siehe link unten "mehr". 

Feststellungsprüfung/Studienkolleg

Wer mit seinen ausländischen Zeugnissen nicht direkt zum Fachhochschulstudium in Deutschland zugelassen wird, kann an der Feststellungsprüfung des Studienkollegs Coburg teilnehmen. Man legt entweder als externer Teilnehmer nur die Prüfung ab oder bereitet sich ein bis zwei Semester am Studienkolleg Coburg auf die Prüfung vor und legt sie im Anschluss an den Kurs ab. Mit der Feststellungsprüfung erwirbt man gleichzeitig den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für ein Studium.

Die EVHN behält sich vor, die VPD im Zulassungsausschuss zu überprüfen und über die Zulassung zu entscheiden.

Eine erstmalig positive Entscheidung von uni-assist behält für die EVHN auch für eine Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt ihre Gültigkeit (bezogen auf den jeweiligen Studiengang bei gleichbleibenden Zulassungsvoraussetzungen).

Bitte beachten Sie

Die Lehrveranstaltungen des Masterstudiengangs finden (fast ausschließlich) in deutscher Sprache statt. Ausreichende Deutschkenntnisse sind hierfür notwendig.

Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Nachweis Deutschprüfung):

Bewerberinnen und Bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Ausland, deren Vorbildungsnachweise einen direkten Hochschulzugang ermöglichen, müssen außerdem den Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erbringen. Anerkannt werden (ausschließlich) folgende Nachweise von Deutschprüfungen (siehe Erläuterungen "mehr"):

1.4 Gasthörer/-innen

Gasthörer/-innen werden auf Antrag zeitlich befristet zugelassen. Ein Antrag je Lehrveranstaltung ist notwendig; Prüfungen können nicht abgelegt werden. Über einen Gasthörerstatus kann kein regulärer Studienabschluss erworben werden.

Die Gebühren für Gasthörer können der Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung entnommen werden.

Für Gasthörer/-innen gelten die Voraussetzungen gemäß Artikel 50 sowie 43 und 45 des Bayerischen Hochschulgesetzes.

2. Anträge und Fristen

Der Antrag auf Zulassung zum Studium ausschließlich im Wintersemester ist bei der Evangelischen Hochschule Nürnberg ab dem 01.11. bis 15.01. eines Kalenderjahres zu stellen.

Die Bewerbung gilt nur für das jeweilige Auswahlverfahren.

2.1 Ausschlussfrist

Nach Prüfung aller bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen Zulassungsanträge erhalten die zugelassenen Studierenden einen schriftlichen Zulassungsbescheid, der bis zur dort stehenden Frist unterschrieben an die Evangelische Hochschule Nürnberg zurück geschickt werden muss. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.

2.2 Online-Bewerbung und erforderliche Unterlagen

  1. Schritt: Ausfüllen und Abschicken des Online-Antragsformulars auf Zulassung innerhalb des oben genannten Bewerbungszeitraumes. Sie gelangen hier zur Online-Bewerbung.
  2. Schritt: Hochladen der im dortigen Uploadbereich geforderten Dokumenten, diese sind z. B.:

Hochschulzugangsberechtigung

  • Zeugnisse über erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Abschlusszeugnis mit ECTS-Angabe). Frist: 15.01. 
  • oder ein Nachweis (Notenblatt) über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen zu dem entsprechenden Grundstudium. Frist: 15.01.
  • Exmatrikulationsbestätigung
  • Bei ausländischen Bewerbern: Die Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist (Frist: 15.01.), Deutsche Sprachnachweise für den Hochschulzugang (Frist: 15.01.) und Aufenthaltsgenehmigung (Frist: 15.01.).

Hinweis: Standard Amtliche Beglaubigung der Zeugnisse o. ä.

Amtliche Beglaubigungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Amtliche Beglaubigungen müssen immer ein Dienstsiegel im Original und eine Originalunterschrift des Beglaubigenden aufweisen. Das Dienstsiegel kann rund oder oval sein und enthält ein Wappen.
  • Beglaubigungen, die nur einen Schriftstempel haben, werden nicht akzeptiert.
  • Amtliche Beglaubigungen müssen einen Vermerk enthalten, der bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk).
  • Besteht die Kopie aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt sind, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. 
  • Bei einer notariellen Beglaubigung (Schnur und Siegelmarke) genügt der Beglaubigungsvermerk auf nur einer Seite der Kopie oder Abschrift.

Wer darf amtlich beglaubigen

  • Die Schulen und Hochschulen dürfen die durch sie ausgestellten Dokumente beglaubigen. 
  • Amtlich beglaubigen kann jede Behörde und sonstige öffentliche Stellen, die ein Dienstsiegel führen. Das sind zum Beispiel Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden (z. B. Ortsbürgermeister, Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen, Bürgerämter, Rathäuser, Kreisverwaltungen)
  • Außerdem Gerichte und Notare.
  • Öffentlich-rechtlich organisierten Kirchen

Nicht anerkannt werden Beglaubigungen z. B. von

  • Rechtsanwälten
  • Vereinen, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern, Sachverständigen, Gutachtern
  • Krankenkassen

3. Zulassungsverfahren

Die Studiengangkonferenz setzt für das Zulassungsverfahren einen Zulassungsausschuss ein. Der Zulassungsausschuss entscheidet im Rahmen des Zulassungsverfahrens über die Reihenfolge der Bewerber/-innen.

Pro Studiengang werden 18 Bewerber/-innen zugelassen. Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zulassungszahl, so werden die Studienplätze in einem örtlichen Auswahlverfahren gemäß § 5 der Zulassungsordnung Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften im Sozial- und Gesundheitswesen vergeben.

3.1 Bescheid und Nachrückverfahren

Nach Prüfung aller bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen Zulassungsanträge erhalten die zugelassenen Studierenden einen schriftlichen Zulassungsbescheid, der bis zur dort stehenden Frist unterschrieben an die Evangelische Hochschule Nürnberg zurück geschickt werden muss. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Die nach diesem Termineingehenden Zulassungsbescheide, werden nur noch in Ausnahmefällen angenommen.

4. Immatrikulation

Bewerberinnen und Bewerber, die einen Zulassungsbescheid erhalten, haben innerhalb der darin angegebenen Frist auf zu erklären, ob sie diesen Studienplatz annehmen.

Falls die Annahmeerklärung nicht innerhalb dieser Frist eingeht, wird der Zulassungsbescheid unwirksam.

Ihre Immatrikulation (Einschreibung) wird automatisch von der Hochschule vorgenommen (ca. ab 15.02.), sofern Sie alle noch ausstehenden Informationen und Unterlagen nachgereicht haben. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise im Zulassungsbescheid.

Die Immatrikulatonsbestätigungen werden dann online bereitgestellt. Zuvor bekommen Sie eine Email mit Ihren Zugangsdaten für das Studierenden-Portal "Primuss". Dort können Sie sich Ihre Leprorello (Immatrkikulationsbestätigung) selbst herunterladen.

Lastschrifteinzug am ca Mitte März. Bitte sorgen Sie zu diesem Termin für die nötige Kontodeckung.    

Die ordnungsgemäße Immatrikulation beinhaltet das Hochladen eines Passbildes und das Hochladen der Kontodaten (Erteilung eines SEPAS-Mandates) für die Abbuchung des Studentenwerksbeitrages und den Beitrag des VGN-Basistickets. Die für Sie geltenden Beträge werden Ihnen bei der Erteilung des SEPAS-Mandates angezeigt.

Die Immatrikulation wird mit Beginn des Semesters wirksam. Die/der Studierende erhält als Bestätigung der Immatrikulation einen Studierendenausweis und die Immatrikulationsbescheinigungen zum Downlaod wird im Studierenden-Portal bereitgestellt. Den Hinweis hierzu erhalten Sie per Email.

Nach Eingang der Gebühren ist die Immatrikulation mit Beginn des Semesters wirksam.

5. Ansprechpartner/-in

Studiengangsleitung

Prof. Dr. Uwe Kaspers

Email: master-wirtschaft@evhn.de 

Mobil: 0178-13 00 371 

Zulassungsamt für Studiengang Wirtschaftswissenschaften im Sozial- und Gesundheitswesen

Die Zulassungsstelle der EVHN ist zuständig für die Organisation des Bewerbungs- und die Durchführung des Auswahl- und Zulassungsverfahrens. 

Eva Valko

E-Mail: eva.valko@evhn.de