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Zulassungsrecht

Hier sind die staatlichen Rechtsgrundlagen für die Zulassung zum Studium im Allgemeinen aufgeführt, das Bayerische Hochschulzulassungsgesetz und die dazu erlassene staatliche Verordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung, sog. Qualifikationsverordnung (QualV). 

Die Zulassung zu den einzelnen Bachelor- und Masterstudiengängen der Evangelischen Hochschule Nürnberg ist in den einzelnen Zulassungsordnungen geregelt. Sie sind im Folgenden in alphabetischer Reihenfolge der Studiengänge aufgeführt, zuerst die Bachelorstudiengänge, darunter die Masterstudiengänge.