Eine Person liest in einem wissenschaftlichen Buch

Wie bewerbe ich mich?

Eine Person schreibt auf einem Laptop

BewerbungsleitfadenIhr Weg zum Master-Studium

Sie möchten sich an der EVHN bewerben? Da der Bewerbungsprozess je nach Studiengang unterschiedlich abläuft und es einige Sonderregelungen gibt, haben wir für Sie einen Leitfaden erstellt. Dieser hilft Ihnen dabei, Schritt für Schritt durch den Bewerbungsprozess zu kommen. Am Seitenende werden außerdem die wichtigsten Fragen zur Bewerbung beantwortet.

Jetzt loslegen Häufig gestellte Fragen

Schritt 1: Zulassungsvoraussetzungen

Bitte versichern Sie sich, dass sie die Zulassungsvoraussetzungen für Ihren Studiengang erfüllen.

Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf den jeweiligen Studiengangsseiten oder in den Zulassungsordnungen der einzelnen Studiengänge1.

Schritt 2: Bewerbungsunterlagen

Bereiten Sie bitte folgende Unterlagen für deine Bewerbung vor:

  • Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis). Der Nachweis muss in der Regel amtlich beglaubigt sein. Für die Bewerbung genügt der digitale Upload im Bewerbungsportal.
  • Ihr Zeugnis über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Abschlusszeugnis mit ECTS-Angabe)

    oder

  • die aktuelle Übersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen zu dem entsprechenden Grundstudium (gilt nur für Bewerber/innen, die ihr Studium noch nicht bis zur Bewerbungsfrist abgeschlossen haben).
  • Exmatrikulationsbestätigung
  • Lebenslauf
  • Bei ausländischen Bewerbern: Die Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assistdeutsche Sprachnachweise für den Hochschulzugang und Aufenthaltsgenehmigung. Die Fristen für den Upload finden Sie jeweils im Bewerbungsportal.

 

Weitere Hinweise zu benötigten Dokumenten, Nachweisen und Upload-Fristen finden Sie in den Zulassungsvoraussetzungen Ihres Studiengangs und im Bewerbungsportal.

Hinweis zu den Nachweisen

Bitte senden Sie uns IhreNachweise nur dann in Papierform zu, wenn Sie dazu aufgefordert werden. In der Regel passiert das erst nach dem Zulassungsverfahren. Alle Informationen hierzu bekommen Sie im Zulassungsbescheid.

Schritt 3: Online-Portal

Die Bewerbung für einen Studienplatz an der EVHN reichen Sie über das Online-Portal PRIMUSS ein.

 

Zur Online-Bewerbung

 

Der Bewerbungsstart für unsere Masterstudiengänge Angewandte Bildungswissenschaften und Berufspädagogik Gesundheit und Pflege ist der 15. Oktober. Für den Master Sozialmanagement ist der 1. Mai. Die Ausschlussfrist ist je Studiengang unterschiedlich. Diese finden Sie auf den Studiengangsseiten.

 

Advanced Nursing Practice

Für den Masterstudiengang Advanced Nursing Practice erfolgt die Bewerbung ausschließlich über das Bewerbungsportal der OTH Regensburg.

Schritt 4: Bewerbung und Dokumente einreichen

Wie Sie sich im PRIMUSS-Portal bewerben, wird Ihnen in den untenstehenden Video gezeigt.

 

Wichtig: Senden Sie Ihre Bewerbung fristgerecht ab und beachte auch die Fristen beim Upload der Dokumente!

Wenn etwas nachgereicht werden muss, stehen die konkreten Nachreichfristen im Upload-Bereich des Portals.

Schritt 5: Alles erledigt?

Bitte überprüfen Sie nochmal, ob Sie alle notwendigen Unterlagen hochgeladen haben. Nur dann können wir Sie zu Ihrem Studium an der EVHN zulassen. 

Sie haben Fragen? 

Auf der Seite Ihres Studiengangs finden Sie im Kontaktbereich am Seitenende die richtigen Ansprechpersonen.

Schritt 6: So geht es weiter

  • Sie bekommen die Zulassung oder Ablehnung elektronisch
  • Bei Zulassung müssen Sie den Platz innerhalb der im Bescheid genannten Frist online annehmen, sonst wird der Bescheid unwirksam.
  • In Ihrem Zulassungbescheid steht alles, was Sie sonst noch tun müssen. Bitte lesen Sie ihn sich also aufmerksam durch.

Allgemeine Infos und häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Eine Hochschulzugangsberechtigung können Sie auf verschiedenen Wegen erwerben: klassisch über die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die Fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Auch beruflich Qualifizierte können unter bestimmten Voraussetzungen studieren, etwa mit einer Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/in, Fachwirt/in) oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung mit anschließender Berufserfahrung.

Für den Nachweis ihrer Hochschulzugangsberechtigung benötigen Sie Ihr Abschlusszeugnis (z. B. Abitur-, Fachhochschulreife- oder Meisterzeugnis) als beglaubigte Kopie. Für die Bewerbung genügt ein digitaler Upload. Je nach Zugangsweg können zusätzlich Nachweise über Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine bestandene Eignungsprüfung erforderlich sein.

 

Hinweis: Amtliche Beglaubigung der Zeugnisse o. ä.
Bitte nur dann in Papierform zusenden, wenn Sie ausdrücklich dazu aufgefordert werden. In der Regel geschieht dies erst nach dem Zulassungsverfahren. Alle Informationen erhalten Sie dann im Zulassungsbescheid.

Amtliche Beglaubigungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Amtliche Beglaubigungen müssen immer ein Dienstsiegel im Original und eine Originalunterschrift des Beglaubigenden aufweisen. Das Dienstsiegel kann rund oder oval sein und enthält ein Wappen.
  • Beglaubigungen, die nur einen Schriftstempel haben, werden nicht akzeptiert.
  • Amtliche Beglaubigungen müssen einen Vermerk enthalten, der bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk).
  • Besteht die Kopie aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt sind, dass auf jeder Seite en Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.
  • Bei einer notariellen Beglaubigung (Schnur und Siegelmarke) genügt der Beglaubigungsvermerk auf nur einer Seite der Kopie oder Abschrift.
  • Die Schulen und Hochschulen dürfen die durch sie ausgestellten Dokumenten beglaubigen.
  • Amtlich beglaubigen kann jede Behörde und sonstige öffentlichen Stellen, die ein Dienstsiegel führen. Das sind z. B. Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden (z. B. Ortsbürgermeister, Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen, Bürgerämter, Ratshäuser, Kreisverwaltungen)
  • Außerdem Gerichte und Notare
  • Öffenlich-rechtlich organisierten Kirchen

 

Nicht anerkannt werden Beglaubigungen z. B. von

  • Rechtsanwälten
  • Vereinen
  • Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern, Sachverständigen, Gutachtern
  • Krankenkassen

Deutsche Bewerber/-innen (Bildungsausländer/-nnen) mit ausländischem Schulabschluss, bewerben sich wie ausländische Studienbewerber/-innen.

Krankenversicherung

Für die Einschreibung an einer Hochschule ist eine gültige Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie stellt sicher, dass Sie im Krankheitsfall medizinisch abgesichert sind und notwendige Behandlungen erhalten. Vor der Immatrikulation müssen Sie daher eine Versicherungsbescheinigung bei Ihrer Hochschule einreichen – entweder über eine gesetzliche Krankenversicherung oder, unter bestimmten Voraussetzungen, über eine private Krankenversicherung.

 

Versicherungs- und beitragsfrei bleiben Studierende, die in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern, ihres Ehegatten oder von Unterhaltspflichtigen mitversichert sind (Altersgrenze: 25 Jahre) auch dies muss der EVHN Nürnberg digital (Datensatz) von der Krankenkasse gemeldet werden.

 

Wichtig: Ohne digitalen Nachweis über den Krankenversicherungsschutz können wir Sie nicht an der EVHN immatrikulieren.

Den Nachweis deiner Krankenversicherung erbringen Sie in der Regel digital über das sogenannte Meldeverfahren zwischen Krankenkasse und Hochschule. Dafür geben Sie bei deiner Krankenkasse an, an welcher Hochschule Sie studieren möchten. Die Krankenkasse übermittelt Ihren Versicherungsstatus anschließend direkt an die Hochschule.

Jede Form der Krankenversicherung, bei der es sich nicht um eine gesetzliche Krankenversicherung handelt, müssen Sie durch eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl prüfen lassen und auch hier eine elektronische Meldung anfordern.

  • Studienbewerber/innen erhalten die für die erstmalige Einschreibung erforderliche elektronische Meldung durch die Krankenkasse, bei der sie zum Studienbeginn versichert sind oder voraussichtlich versichert sein werden.
  • Die Studienbewerber/innen die zu Studienbeginn nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten ihre elektronische Meldung bei der Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestand. Unerheblich ist dabei, wie lange die Versicherung zurückliegt.
  • Ist eine letzte Krankenkasse nicht vorhanden, ist eine der wählbaren Krankenkasse für die Ausstellung der elektronischen Meldung zuständig.
  • Privatversicherte Bewerber/innen oder Studierende sind, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung muss von einer gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt werden und digital gemeldet werden.

Nein. Ohne digitalen Nachweis über den Krankenversicherungsschutz können wir Sie nicht an der EVHN immatrikulieren. Deshalb ist es wichtig, dass uns dieser Nachweis fristgerecht übermittelt wird.

Ausländische Bewerber/innen, Bewerber/innen mit ausländischem Schulabschluss

Die Hochschulzugangsberechtigung muss als Zugangsberechtigung für bayerische Hochschulen für angewandte Wissenschaften anerkannt sein. Die Evangelische Hochschule Nürnberg verlangt von allen ausländischen Studienbewerber/-innen eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist e. V., der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen. Bei fluchtbedingt fehlenden oder unvollständigen Nachweisen der Qualifikation tritt an die Stelle einer Vorprüfungsdokumentation (VPD) der Test für ausländische Studierende (TestAS).

  • Die Bedingungen zur Teilnahme am Prüfungsverfahren finden die ausländischen Studienbewerber/-innen im TestAs-Portal unter  https://www.testas.de
  • Die Teilnahme am Test zur Studierfähigkeit durch TestAs erfolgt über fristgerechte Anmeldung bei einem TestAs-Zentrum. Die Auswahl der studienfeldspezifischen Testmodule wird dem/der Studienbewerber/-in frei gestellt. Die Verifizierung (Anerkennung zur Studierfähigkeit im jeweiligen Studiengang) des Testergebnisses erfolgt durch die EVHN.
  • Für die Teilnahme am Testverfahren wird ein Entgelt fällig. Nähere Informationen werden bei der Anmeldung zum Testverfahren erteilt.
  • Zur Vorbereitung ist die Bearbeitung der Musteraufgaben zu empfehlen.
  • Das TestAs Zertifikat ist über unser Portal der Online-Bewerbung fristgerecht entsprechend der dortigen Angabe hochzuladen.
  • Die Fristen für die Dokumente entnehmen Sie bitte dem Upload Bereich der Onlinebewerbung.

Die VPD setzt einen Antrag voraus. Den Antrag auf VPD für die Evangelische Hochschule Nürnberg finden die ausländischen Studienbewerber/-innen im uni-assist Bewerber-Portal unter uni-assist. https://www.uni-assist.de/bewerben/bewerbung-planen/vpd/ Der Antrag ist online auszufüllen und abzusenden. Zusätzlich zum Online-Antrag ist das ausgedruckte und das persönlich unterschriebene Antragsformular und alle für den Hochschulzugang relevanten Zeugnisse bei uni-assist einzureichen.

Alle Zeugnisse müssen in amtlich beglaubigter Kopie und in Papierform eingereicht werden - und zwar sowohl in der Originalsprache als auch in vereidigter Übersetzung. Nach Überprüfung der vorgelegten internationalen Zeugnisse stellt uni-assist ein Zertifikat zur Bewertung aus, das die ausländischen Studienbewerber/-innen  über unser Portal der Online-Bewerbung fristgerecht entsprechend der dortigen Angabe hochladen müssen.

Für die Bearbeitung durch uni-assist wird ein Entgelt fällig, das die ausländischen Studienbewerber/-innen direkt an uni-assist überweisen müssen. 
Es ist zu beachten, dass uni-assist bis zu 6 Wochen für die Bearbeitung der Unterlagen ab Posteingang und Zahlung benötigt. Die Unterlagen sollten also möglichst frühzeitig eingereicht werden. Eine VPD der Hochschulzugangsberechtigung ist ganzjährig möglich.

Der Antrag auf Zulassung zum Studium ist in jedem Fall innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Evangelischen Hochschule Nürnberg online zu stellen.

Nein. Der Nachweis der Aufenthaltserlaubnis ist keine Voraussetzung für den Erhalt eines Studienplatzes. Der Erhalt eines Studienplatzes und Ihre Immatrikulationsbescheinigung ist die Voraussetzung für die Beantragung des Visums für Studienzwecke. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/7888647521

Wer mit seinen ausländischen Zeugnissen nicht direkt zum Hochschulstudium in Deutschland zugelassen wird, kann an der Feststellungsprüfung des Studienkollegs Coburg teilnehmen. Man legt entweder als externer Teilnehmer nur die Prüfung ab oder bereitet sich ein bis zwei Semester am Studienkolleg Coburg auf die Prüfung vor und legt sie im Anschluss an den Kurs ab. Mit der Feststellungsprüfung erwirbt man gleichzeitig den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für ein Studium.

Bewerberinnen und Bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Ausland, deren Vorbildungsnachweise einen direkten Hochschulzugang ermöglichen, müssen den Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erbringen. Mehr dazu.

Nachdem Sie ein Studienvisum bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland beantragt und genehmigt bekommen haben, müssen Sie nach Ihrer Einreise nach Deutschland bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für das Studium beantragen.

Die örtlich jeweils zuständige Ausländerbehörde veröffentlicht regelmäßig umfangreiche Informationen zu den Antragsvoraussetzungen, den notwendigen Unterlagen, etc. auf ihrer Homepage. So beispielsweise die Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg:

https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser/dienst…

https://www.nuernberg.de/imperia/md/auslaenderbehoerde/dokumente/antrae…

Hinweis: Bei Fragen oder im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Ausländerbehörde Ihres Wohnortes direkt in Verbindung, da nicht jede Ausländerbehörde immer alles im Detail gleich vollzieht. 
Studierende haben die Möglichkeit, 120 volle bzw. 240 halbe Arbeitstage pro Kalenderjahr arbeiten zu können. Ein Pflichtpraktikum zählt nicht zu diesen Arbeitstagen.
Das Duale Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule fällt in der Regel unter „Studium“, auch wenn es ein Vergütungselement (Praxisphasen) enthält.

Alles zur Bewerbung als internationale/r Studieninteressierte/r finden Sie auch hier kompakt als Video.

Weitere häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein. Bei uns sind Studierende aller Glaubensrichtungen und Weltanschauungen willkommen.

Es fallen keine Studienbeiträge für unsere Bachelorstudiengänge an. Wir sind eine staatlich anerkannte Hochschule der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.

Alle Studierenden bezahlen pro Semester den Studierendenwerksbeitrag, ab dem Wintersemester 2026/27 82 Euro (s. Satzung Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg). Informationen zum erstmäßigten Deutschland-Ticket hier.

Bei den Masterstudiengängen werden Studiengebühren erhoben.

Ja, unbedingt. Das International Office der EVHN unterstützt Euch dabei. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten: z. B. Praxis- und Studiensemester, Fach- und Sprachkurse an ausländischen Hochschulen, Studienreisen. Wir helfen bei bei den Formalitäten, geben Tipps für die Praxisstellensuche, zeigen Stipendien- und Fördermöglichkeiten auf und sind auch Ansprechpersonen, wenn Du im Ausland bist. Kooperationen mit Partnerhochschulen im Ausland haben wir aktuell u. a. in Finnland, Italien, Österreich, Polen, Schweiz, Spanien, Rumänien, Tschechien, Ungarn, Kosovo, Luxemburg, Brasilien, Indien, Ruanda, Südafrika, USA...

Am besten wenden Sie sich an das Studienbüro, das für ihrenStudiengang zuständig ist. Sie finden die Kontakte jeweils auf der Studiengangsseite.

Gasthörer/-innen werden auf Antrag zeitlich befristet zugelassen. Ein Antrag je Lehrveranstaltung ist notwendig; Prüfungen können nicht abgelegt werden. Über einen Gasthörerstatus kann kein regulärer Studienabschluss erworben werden.

Hier ist die Gebührenordnung der Evangelischen Hochschule Nürnberg zu finden.
Für Gasthörer/-innen gelten die Voraussetzungen gemäß der Satzung über das Verfahren der Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation der EVHN in der jeweils gültigen Fassung sowie Artikel 88 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG).

1Hinweis: Dieser Leitfaden dient lediglich als Handlungsempfehlung für den Bewerbungsprozess. Wir sind bemüht, ihn regelmäßig zu aktualisieren. Die rechtsverbindliche Grundlage für die Bewerbung sind jedoch ausschließlich die Zulassungsordnungen der Studiengänge.