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BewerbungsleitfadenDein Weg zum Studium

Du möchtest dich an der EVHN bewerben? Da der Bewerbungsprozess je nach Studiengang unterschiedlich abläuft und es einige Sonderregelungen gibt, haben wir für dich einen Leitfaden erstellt. Dieser hilft dir dabei, Schritt für Schritt durch den Bewerbungsprozess zu kommen. Am Seitenende werden außerdem die wichtigsten Fragen zur Bewerbung beantwortet.

Jetzt loslegen Häufig gestellte Fragen

Schritt 1: Zulassungsvoraussetzungen

Bitte versichere dich, ob du eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) hast, z. B. ein Abitur, Fachabitur, eine fachgebundene Hochschulreife oder eine Hochschulzugangangsberechtigung durch berufliche Qualifikation.

 

Die Zulassungsvoraussetzungen findest du auf den jeweiligen Studiengangsseiten oder in den Zulassungsordnungen der einzelnen Studiengänge1.

 

Für alle Bachelorstudiengänge (Ausnahme: Soziale Arbeit dual und Gesundheits- und Pflegepädagogik) muss ein Vorpraktikum bis 30.09. absolviert werden. Alle wichtigen Infos findest du hier.

Schritt 2: Bewerbungsunterlagen

Bereite bitte folgende Unterlagen für deine Bewerbung vor:

  • Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung (HZB, z. B. Abiturzeugnis). Wenn du diesen Nachweis erst nach deiner Anmeldung erhälst, kannst du ihn fristgerecht nachreichen. Der Nachweis muss in der Regel amtlich beglaubigt sein, für die Bewerbung genügt aber der digitale Upload im Bewerbungsportal.
  • Nachweis über dein sechswöchiges Vorpraktikum (Ausnahme: Soziale Arbeit dual und Gesundheits- und Pflegepädagogik). Dieses kannst du bis zum 30.09. absolvieren und den Nachweis nachreichen. Informiere dich hier, wer vom Nachweis eines Praktikums ausgenommen ist.
  • Nachweis einer Krankenversicherung (Benötigen wir erst bei Annahme des Studienplatzes).
  • Lebenslauf

 

Bei beruflicher Qualifizierung ohne Hochschulzugangsberechtigung (HZB):

  • Nachweis der Berufsausbildung (z. B. Fachwirt/-in, Fachakademie, Fachschule, Berufsfachschule)

 

Wenn du bereits zuvor an einer anderen deutschen Hochschule studiert hast:

  • Exmatrikulationsbestätigung 
  • Bei Bewerbung für ein höheres Semester eine aktuelle Notenübersicht

 

Für folgende Studiengänge musst du weitere Nachweise erbingen: Pflege, Gesundheits- und Pflegepädagogik, Heilpädagogik, Pädagogik der Kindheit (kompakt, kompakt+), Soziale Arbeit dual

 

Hinweise für ausländische Studieninteressierte, Bewerber/innen mit ausländischem Schulabschluss

 

Weitere Hinweise zu benötigten Dokumenten, Nachweisen und Upload-Fristen findest du in den Zulassungsvoraussetzungen deines Studiengangs und im PRIMUSS-Bewerbungsportal.

Hinweis zu den Nachweisen

Bitte sende uns deine Nachweise nur dann in Papierform zu, wenn du dazu aufgefordert wirst. In der Regel passiert das erst nach dem Zulassungsverfahren. Alle Informationen hierzu bekommst du im Zulassungsbescheid.

Schritt 3: Online-Portal

Die Bewerbung für einen Studienplatz an der EVHN reichst du über das Online-Portal PRIMUSS ein.

 

Zur Online-Bewerbung

 

Der Bewerbungsstart für unsere Bachelorstudiengänge ist der 1. Mai (Ausnahme: Für den Bachelorstudiengang Management in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft kannst du dich auch für's Sommersemester bewerben. Bewerbungsstart: 15. Oktober). Die Ausschlussfrist ist je Studiengang unterschiedlich. Diese findest du auf den Studiengangsseiten.

Schritt 4: Bewerbung und Dokumente einreichen

Wie du dich im PRIMUSS-Portal bewirbst, wird dir in den untenstehenden Videos gezeigt.

 

Wichtig: Sende deine Bewerbung fristgerecht ab und beachte auch die Fristen beim Upload der Dokumente!

Wenn etwas nachgereicht werden muss, findest du die konkreten Nachreichfristen immer im Upload-Bereich des PRIMUSS-Portals.

Schritt 5: Alles erledigt?

Bitte überprüfe nochmal, ob du alle notwendigen Unterlagen hochgeladen hast. Nur dann können wir dich zu deinem Studium an der EVHN zulassen. 

Du hast Fragen? 

Auf der Seite deines Studiengangs findest du im Kontaktbereich am Seitenende die richtigen Ansprechpersonen.

Schritt 6: So geht es weiter

  • Du bekommst die Zulassung oder Ablehnung elektronisch
  • Bei Zulassung musst du den Platz innerhalb der im Bescheid genannten Frist online annehmen, sonst wird der Bescheid unwirksam.
  • In deinem Zulassungbescheid steht alles, was du sonst noch tun musst. Bitte lies ihn dir also aufmerksam durch.

Allgemeine Infos und häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) können Sie auf verschiedenen Wegen erwerben: klassisch über die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die Fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Auch beruflich Qualifizierte können unter bestimmten Voraussetzungen studieren, etwa mit einer Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/in, Fachwirt/in) oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung mit anschließender Berufserfahrung.


Hier Erläuterungen zu den unterschiedlichen Wegen zur HZB

Allgemeine Hochschulreife
Mit einer allgemeinen Hochschulreife (Abitur) hast du die Berechtigung, ein Studium an einer
Universität oder (Fach)Hochschule aufzunehmen. Der häufigste Weg zum Abitur ist der Abschluss
an:

  • einem Gymnasium
  • einer Fachoberschule (FOS) der 13. Klasse mit zweiter Fremdsprache
  • einer Berufsoberschule (BOS) der 13. Klasse mit zweiter Fremdsprache
  • einem Abendgymnasium
    einer Fachhochschule (Bachelor Studiengang)

Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife bzw. das Fachabitur berechtigt dich zum Studium an der EVHN oder anderen Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Die häufigsten Wege zur Fachhochschulreife sind:

  • Abschluss der 12. Klasse einer Fachoberschule (FOS)
  • Abschluss der 12. Klasse einer Berufsoberschule (BOS)
  • Abschluss der 12. Klasse eines Gymnasiums + Externenprüfung an einer Fachoberschule
    Bitte beachten: Abgangszeugnisse von Gymnasien, die eine Fachhochschulreife ohne
    eine zusätzliche Abschlussprüfung bescheinigen, berechtigen in den Bundesländern
    Bayern und Sachsen nicht zur Aufnahme eines Studiums an einer staatlichen oder
    staatlich anerkannten Hochschule bzw. Universität
  • Zeugnis der Fachhochschulreife des Telekollegs/ kolleg24 II 
  • Zeugnis der Fachhochschulreife von Fachakademien oder Fachschulen
  • Abschluss des Modellversuch “Berufsschule Plus”
  • Abschluss einer Fachschule oder Fachakademie mit Ergänzungsprüfung
    Weitere Informationen zur Ergänzungsprüfung und dem möglichen Erwerb der
    Fachhochschulreife  auf den Seiten des Kultusministeriums: für
    Absolventen der Fachakademien, für Absolventen von
    Fachschulen und Bewerber mit Meisterprüfungen
     

Bitte beachten: Der Erwerb einer Fachhochschulreife an einem Berufskolleg in Baden-Württemberg berechtigt i. d. R. ausschließlich unter zusätzlichen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen und Universitäten in Bayern.


Fachgebundene Hochschulreife

Die Fachgebundene Hochschulreife ist eine Mischung aus Allgemeiner Hochschulreife und
Fachhochschulreife. Sie berechtigt zum Studium an der EVHN und zum Studium bestimmter - fachgebundener - Studiengänge an Universitäten.

  • einer Fachoberschule (FOS) der 13. Klasse mit einer Fremdsprache
  • einer Berufsoberschule (BOS) der 13. Klasse mit einer Fremdsprache
  • Erwerb von 60 Leistungspunkten in einem Bachelorstudiengang. Dabei muss es sich
    um Prüfungsleistungen handeln, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung zu den ersten zwei Semestern gehören

Für den Nachweis deiner Hochschulzugangsberechtigung benötigst du dein Abschlusszeugnis (z. B. Abitur-, Fachhochschulreife- oder Meisterzeugnis) als beglaubigte Kopie. Für die Bewerbung genügt der digitale Upload im PRIMUSS-Bewerbungsportal. Je nach Zugangsweg können zusätzlich Nachweise über Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine bestandene Eignungsprüfung erforderlich sein.

 

Hinweis: Standard Amtliche Beglaubigung der Zeugnisse o. ä.
Bitte nur dann in Papierform zusenden, wenn du ausdrücklich dazu aufgefordert wirst. In der Regel geschieht dies erst nach dem Zulassungsverfahren. Alle Informationen erhältst du dann im Zulassungsbescheid.

Amtliche Beglaubigungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Amtliche Beglaubigungen müssen immer ein Dienstsiegel im Original und eine Originalunterschrift des Beglaubigenden aufweisen. Das Dienstsiegel kann rund oder oval sein und enthält ein Wappen.
  • Beglaubigungen, die nur einen Schriftstempel haben, werden nicht akzeptiert.
  • Amtliche Beglaubigungen müssen einen Vermerk enthalten, der bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk).
  • Besteht die Kopie aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt sind, dass auf jeder Seite en Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.
  • Bei einer notariellen Beglaubigung (Schnur und Siegelmarke) genügt der Beglaubigungsvermerk auf nur einer Seite der Kopie oder Abschrift.
  • Die Schulen und Hochschulen dürfen die durch sie ausgestellten Dokumenten beglaubigen.
  • Amtlich beglaubigen kann jede Behörde und sonstige öffentlichen Stellen, die ein Dienstsiegel führen. Das sind z. B. Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden (z. B. Ortsbürgermeister, Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen, Bürgerämter, Ratshäuser, Kreisverwaltungen)
  • Außerdem Gerichte und Notare
  • Öffenlich-rechtlich organisierten Kirchen

 

Nicht anerkannt werden Beglaubigungen z. B. von

  • Rechtsanwälten
  • Vereinen
  • Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern, Sachverständigen, Gutachtern
  • Krankenkassen

Deutsche Bewerber/-innen (Bildungsausländer/-nnen) mit ausländischem Schulabschluss, bewerben sich wie ausländische Studienbewerber/-innen.

Beruflich Qualifizierte

  1. Allgemeiner Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
    Diesen Zugang erhältst Du als Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in oder einer vergleichbaren Qualifikation (z.B. Abschluss einer Fachakademie).
  2. Fachgebundender Hochschulzugang mit Berufsausbildung und Berufserfahren
    Wenn Sie über eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung und anschließende drei Jahre hauptberufliche Berufspraxis verfügen hast du die Möglichkeit, über das Probestudium ein Studium an der EVHN zu beginnen, das inhaltlich zu deiner Berufsausbildung und Berufspraxis passt.

 

Für beide Varianten wird vorausgesetzt, dass ein Beratungsgespräch absolviert werden muss. Dieses findet nach der Bewerbungsfrist statt. Den Termin bekommst du per Mail mitgeteilt.

 

Mehr zum Studium ohne Abitur findest du hier.

Nachweis der Berufsausbildung (z. B. Fachwirt/-in, Fachakademie, Fachschule, Berufsfachschule) und der hauptberuflichen Tätigkeit. Wenn du zugelassen wirst, wirst du im Zulassungsbescheid aufgefordert, eine beglaubigte Zeugniskopie nachzureichen. Die Frist dafür erfährst du im Zulassungsbescheid. Für die Online-Bewerbung genügt zunächst der Upload im PRIMUSS-Portal.

Für die Bewerbung ist eine digitale Kopie deiner Zeugnisse und Nachweise ausreichend. 
Wenn du zugelassen wirst, wirst du im Zulassungsbescheid aufgefordert, eine beglaubigte Zeugniskopie nachzureichen. Die Frist dafür erfährst du im Zulassungsbescheid.

Auf der Grundlage der im Probestudium nachgewiesenen Studien- und Prüfungsleistungen stellt die EVHN die Studieneignung fest. Hierzu muss die oder der Probestudierende mindestens zwei Drittel erfolgreiche Studien- und Prüfungsleistungen nachweisen, die in der gültigen Studien- und Prüfungsordnung für die ersten beiden Semester des Studiengangs festgelegt sind, dass heißt 40 Leistungspunkte in zwei Semestern.

Vorpraktikum

Ein Vorpraktikum ist ein praktischer Tätigkeitseinsatz, den du vor Beginn des Studiums absolvierst. Es dient dazu, erste Einblicke in das spätere Berufsfeld zu gewinnen und grundlegende Erfahrungen zu sammeln. Ein Vorpraktikum für die Zulassung an der EVHN dauert in der Regel sechs Wochen (6 Wochen oder 2 x 3 Wochen, in Vollzeit / Woche) und wird in einer sozialen oder pflegerischen Einrichtung abgeleistet.

FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), Bufdi (Bundesfreiwilligendienst), FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr) und Zivildienst werden in der Regel als sechswöchiges Vorpraktikum anerkannt. Wenn du eine praktische Tätigkeit in einer sozialen oder pflegerischen Tätigkeit nachweisen kannst, kannst du ebenfalls vom sechswöchigen Vorpraktikum befreit werden.

Die Bestätigung über das 6-wöchige Vorpraktikum muss fristgerecht online der Hochschule vorliegen - bitte lade diese Bestätigung über unser Portal der Online-Bewerbung hoch. Daraus sollte die Art der Tätigkeit erkennbar sein. Die Fristen für Dokumente entnimmst du bitte dem Upload-Bereich der Onlinebewerbung.

Das Praktikum dient der Orientierung und dem Erwerb von Erfahrungen im sozialen oder pflegerischen Berufsfeld, um eigene Stärken und Präferenzen besser erkennen zu können und auf deren Grundlage eine gestütztere Entscheidung hinsichtlich der Vertiefungsmöglichkeit treffen zu können.

Krankenversicherung

Für die Einschreibung an einer Hochschule ist eine gültige Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie stellt sicher, dass du im Krankheitsfall medizinisch abgesichert bist und notwendige Behandlungen erhälst. Vor der Immatrikulation musst du daher eine Versicherungsbescheinigung bei der EVHN einreichen – entweder über eine gesetzliche Krankenversicherung oder, unter bestimmten Voraussetzungen, über eine private Krankenversicherung.

 

Versicherungs- und beitragsfrei bleiben Studierende, die in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern, ihres Ehegatten oder von Unterhaltspflichtigen mitversichert sind (Altersgrenze: 25 Jahre); auch dies muss der EVHN Nürnberg digital (Datensatz) von der Krankenkasse gemeldet werden.

 

Wichtig: Ohne digitalen Nachweis über den Krankenversicherungsschutz können wir dich nicht an der EVHN immatrikulieren.

Den Nachweis deiner Krankenversicherung erbringst du in der Regel digital über das sogenannte Meldeverfahren zwischen Krankenkasse und Hochschule. Dafür gibst du bei deiner Krankenkasse an, an welcher Hochschule du studieren möchtest. Die Krankenkasse übermittelt deinen Versicherungsstatus anschließend direkt an die EVHN.

Jede Form der Krankenversicherung, bei der es sich nicht um eine gesetzliche Krankenversicherung handelt, musst du durch eine gesetzliche Krankenkasse deiner Wahl prüfen lassen und auch hier eine elektronische Meldung anfordern.

  • Studienbewerber/innen erhalten die für die erstmalige Einschreibung erforderliche elektronische Meldung durch die Krankenkasse, bei der sie zum Studienbeginn versichert sind oder voraussichtlich versichert sein werden.
  • Die Studienbewerber/innen, die zu Studienbeginn nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten ihre elektronische Meldung bei der Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestand. Unerheblich ist dabei, wie lange die Versicherung zurückliegt.
  • Ist eine letzte Krankenkasse nicht vorhanden, ist eine der wählbaren Krankenkasse für die Ausstellung der elektronischen Meldung zuständig.
  • Privatversicherte Bewerber/innen oder Studierende können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung muss von einer gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt werden und digital gemeldet werden.

Nein. Ohne digitalen Nachweis über den Krankenversicherungsschutz können wir dich nicht an der EVHN immatrikulieren. Deshalb ist es wichtig, dass uns dieser Nachweis fristgerecht übermittelt wird.

Studiengangsspezifische Bewerbungsunterlagen und Nachweise

Für die Bewerbung im Studiengang Gesundheits- und Pflegepädagogik benötigen Sie folgende weitere Unterlagen:

  • Examenszeugnis (amtlich beglaubigt)
  • Bestätigung der mindestens dreijährige Berufstätigkeit (amtlich beglaubigt)

 

Nachweis über Englischkenntnisse auf B1+/B2-Niveau bis Ende des 4. Semesters

Für die Bewerbung im Studiengang Pädagogik der Kindheit benötigst du folgende weitere Unterlagen:

  • Für kompakt: abgeschlossene Ausbildung als Erzieherin oder Erzieher oder vergleichbare Qualifikation
  • Für kompakt+: ausländischer pädagogischer Studienabschluss, B2-Deutschkenntnisse, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit

Für internationale Bewerberinnen und -bewerber ist eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist erforderlich.  

Für die Bewerbung im Studiengang Pflege benötigst du folgende weitere Unterlagen:

  • Ausbildungsvertrag mit einem kooperierenden Praxispartner.
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Vorlage des Impf- oder Immunitätsnachweises gegenüber des Trägers der praktischen Ausbildung (i.d.R. MMR, Windpocken)

Quereinsteigende im Teilzeitstudium sind von diesen zusätzlichen Nachweisen ausgenommen. Für den Quereinstieg wird ein Nachweis über die Berufszulassung benötigt.

Für die Bewerbung im Studiengang Soziale Arbeit dual benötigst du folgende weitere Unterlagen:

  • Nachweis über eine Praxisstelle mit Bildungsvertrag
  • Nachweis über Englischkenntnisse auf B1+/B2-Niveau bis Ende des 4. Semesters

Zusätzliche Hinweise für das Pflegestudium

  • Das Praktikum dient der Orientierung und dem Erwerb von Erfahrungen im pflegerischen Berufsfeld, um eigene Stärken und Präferenzen besser erkennen zu können und auf deren Grundlage eine gestütztere Entscheidung hinsichtlich der Vertiefungsmöglichkeit treffen zu können.
  • Das Praktikum muss in zusammenhängender Form (6 Wochen oder 2 x 3 Wochen, in Vollzeit / Woche) in einer pflegerischen Einrichtung, z. B. Pflegeheim, Akut- oder Reha-Klinik, ambulanter Pflegedienst oder Tagespflege etc. abgeleistet werden.
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten oder stundenweise Tätigkeiten (Jugendgruppe) sowie Au-pair-Einsatz im Ausland werden nicht anerkannt.
  • FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), Bufdi (Bundesfreiwilligendienst), FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr) und Zivildienst werden als sechswöchiges Vorpraktikum anerkannt, wenn dies in einer der oben genannten Einrichtungen stattgefunden hat.
  • Die Bestätigung über das 6-wöchige Vorpraktikum muss fristgerecht online der Hochschule vorliegen - bitte laden Sie diese Bestätigung über unser Portal der Online-Bewerbung hoch. Daraus sollte die Art der Tätigkeit erkennbar sein. Die Fristen für Dokumente entnehmen Sie bitte dem Upload Bereich der Onlinebewerbung.
  • Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist noch nicht erworben worden sind, können ohne besonderen Antrag bis zum Ende des ersten Fachsemsters (bis zum 14. März) nachgereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie in diesem Fall nur unter der Auflage zum Studium zugelassen werden können, dass Sie den Nachweis über das 6-wöchige Vorpraktikum fristgerecht erbringen. Wird der Nachweis nicht erbracht, werden Sie von Amts wegen aus dem Bachelorstudiengang exmatrikuliert. Der Erwerb Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt bis zum Nachweis des Vorpraktikums nur unter Vorbehalt.

Parallel zur Online-Bewerbung an der EVHN für den Studienplatz muss auch die Bewerbung bei einem Träger der praktischen Ausbildung um einen Praxisplatz erfolgen. Diese sollte jedoch wesentlich früher beginnen. Nehmen Sie bereits ab Februar/März Kontakt mit den präferierten Einrichtungen auf, um Vorstellungsgespräche zu vereinbaren und die Modalitäten zum Ausbildungsvertrag und den Vertiefungsmöglichkeiten zu besprechen. Die jeweiligen Kontaktadressen entnehmen Sie bitte dem Punkt Träger der praktischen Ausbildung. Sollten Sie Fragen hierzu haben oder Unterstützung bei der Kontaktaufnahme brauchen, wenden Sie sich gern ans Praxisamt für Pflege der Hochschule. 

Die Bewerbung um einen Studienplatz an der EVHN muss innhalb des Bewerbungszeitraums erfolgen, unanhängig davon, ob Sie zu diesem Zeitpunkt bereits einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben oder nicht.

Die Träger der praktischen Ausbildung decken hinsichtlich ihres Versorgungsspektrums die Bereiche stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Akut-/Langzeitpflege, pädiatrische Pflege und psychiatrische Pflege ab und bieten Ihnen einrichtungsbezogene Pflicht- und Vertiefungseinsätze an. Entsprechend der späteren Vertiefungspräferenz sollten Bewerberinnen und Bewerber den Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung abschließen, die diesen Bereich vorhält. Alle Bereiche, die von Ihrem Träger nicht abgedeckt werden können, werden durch das Praxisamt der Hochschule bei anderen Kooperationspartnern des hochschulischen Ausbildungsverbundes als sog. Fremdeinsätze organisiert. Beachten Sie, dass diese u.U. nicht in Ihrer Wohngegend verortet sind, da der überwiegende Teil unserer Kooperationspartner aus dem Raum Mittelfranken kommt. Die Bewerbung um ein WG-Zimmer bzw. um einen Wohnheimplatz des Studierendenwerks Erlangen-Nürnberg wäre in dem Fall ratsam.

Im Rahmen Ihres Zulassungsbescheids erhalten Sie sowohl die Vorlage des auszufüllenden Gesundheitszeugnisses als auch das Schreiben, in dem das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 BZRG zur Beantragung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses bestätigt wird.

Ausländische Bewerber/innen, Bewerber/innen mit ausländischem Schulabschluss

Die Hochschulzugangsberechtigung muss als Zugangsberechtigung für bayerische Hochschulen für angewandte Wissenschaften anerkannt sein. Die Evangelische Hochschule Nürnberg verlangt von allen ausländischen Studienbewerber/-innen eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist e. V., der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen. Bei fluchtbedingt fehlenden oder unvollständigen Nachweisen der Qualifikation tritt an die Stelle einer Vorprüfungsdokumentation (VPD) der Test für ausländische Studierende (TestAS).

  • Die Bedingungen zur Teilnahme am Prüfungsverfahren finden die ausländischen Studienbewerber/-innen im TestAs-Portal unter  https://www.testas.de
  • Die Teilnahme am Test zur Studierfähigkeit durch TestAs erfolgt über fristgerechte Anmeldung bei einem TestAs-Zentrum. Die Auswahl der studienfeldspezifischen Testmodule wird dem/der Studienbewerber/-in frei gestellt. Die Verifizierung (Anerkennung zur Studierfähigkeit im jeweiligen Studiengang) des Testergebnisses erfolgt durch die EVHN.
  • Für die Teilnahme am Testverfahren wird ein Entgelt fällig. Nähere Informationen werden bei der Anmeldung zum Testverfahren erteilt.
  • Zur Vorbereitung ist die Bearbeitung der Musteraufgaben zu empfehlen.
  • Das TestAs Zertifikat ist über unser Portal der Online-Bewerbung fristgerecht entsprechend der dortigen Angabe hochzuladen.
  • Die Fristen für die Dokumente entnehmen Sie bitte dem Upload Bereich der Onlinebewerbung.

Die VPD setzt einen Antrag voraus. Den Antrag auf VPD für die Evangelische Hochschule Nürnberg finden die ausländischen Studienbewerber/-innen im uni-assist Bewerber-Portal unter uni-assist. https://www.uni-assist.de/bewerben/bewerbung-planen/vpd/ Der Antrag ist online auszufüllen und abzusenden. Zusätzlich zum Online-Antrag ist das ausgedruckte und das persönlich unterschriebene Antragsformular und alle für den Hochschulzugang relevanten Zeugnisse bei uni-assist einzureichen.

Alle Zeugnisse müssen in amtlich beglaubigter Kopie und in Papierform eingereicht werden - und zwar sowohl in der Originalsprache als auch in vereidigter Übersetzung. Nach Überprüfung der vorgelegten internationalen Zeugnisse stellt uni-assist ein Zertifikat zur Bewertung aus, das die ausländischen Studienbewerber/-innen  über unser Portal der Online-Bewerbung fristgerecht entsprechend der dortigen Angabe hochladen müssen.

Für die Bearbeitung durch uni-assist wird ein Entgelt fällig, das die ausländischen Studienbewerber/-innen direkt an uni-assist überweisen müssen. 
Es ist zu beachten, dass uni-assist bis zu 6 Wochen für die Bearbeitung der Unterlagen ab Posteingang und Zahlung benötigt. Die Unterlagen sollten also möglichst frühzeitig eingereicht werden. Eine VPD der Hochschulzugangsberechtigung ist ganzjährig möglich.

Der Antrag auf Zulassung zum Studium ist in jedem Fall innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Evangelischen Hochschule Nürnberg online zu stellen.

Nein. Der Nachweis der Aufenthaltserlaubnis ist keine Voraussetzung für den Erhalt eines Studienplatzes. Der Erhalt eines Studienplatzes und Ihre Immatrikulationsbescheinigung ist die Voraussetzung für die Beantragung des Visums für Studienzwecke. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/7888647521

Wer mit seinen ausländischen Zeugnissen nicht direkt zum Hochschulstudium in Deutschland zugelassen wird, kann an der Feststellungsprüfung des Studienkollegs Coburg teilnehmen. Man legt entweder als externer Teilnehmer nur die Prüfung ab oder bereitet sich ein bis zwei Semester am Studienkolleg Coburg auf die Prüfung vor und legt sie im Anschluss an den Kurs ab. Mit der Feststellungsprüfung erwirbt man gleichzeitig den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für ein Studium.

Bewerberinnen und Bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Ausland, deren Vorbildungsnachweise einen direkten Hochschulzugang ermöglichen, müssen den Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erbringen. Mehr dazu.

Nachdem Sie ein Studienvisum bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland beantragt und genehmigt bekommen haben, müssen Sie nach Ihrer Einreise nach Deutschland bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für das Studium beantragen.

Die örtlich jeweils zuständige Ausländerbehörde veröffentlicht regelmäßig umfangreiche Informationen zu den Antragsvoraussetzungen, den notwendigen Unterlagen, etc. auf ihrer Homepage. So beispielsweise die Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg:

https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser/dienst…

https://www.nuernberg.de/imperia/md/auslaenderbehoerde/dokumente/antrae…

Hinweis: Bei Fragen oder im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Ausländerbehörde Ihres Wohnortes direkt in Verbindung, da nicht jede Ausländerbehörde immer alles im Detail gleich vollzieht. 
Studierende haben die Möglichkeit, 120 volle bzw. 240 halbe Arbeitstage pro Kalenderjahr arbeiten zu können. Ein Pflichtpraktikum zählt nicht zu diesen Arbeitstagen.
Das Duale Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule fällt in der Regel unter „Studium“, auch wenn es ein Vergütungselement (Praxisphasen) enthält.

Alles zur Bewerbung als internationale/r Studieninteressierte/r findest du auch hier kompakt als Video.

Weitere häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein. Bei uns sind Studierende aller Glaubensrichtungen und Weltanschauungen willkommen.

Es fallen keine Studienbeiträge für unsere Bachelorstudiengänge an. Wir sind eine staatlich anerkannte Hochschule der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.

Alle Studierenden bezahlen pro Semester den Studierendenwerksbeitrag, ab dem Wintersemester 2026/27 82 Euro (s. Satzung Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg). Informationen zum erstmäßigten Deutschland-Ticket hier.

Bei den Masterstudiengängen werden Studiengebühren erhoben.

Ja, unbedingt. Das International Office der EVHN unterstützt Euch dabei. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten: z. B. Praxis- und Studiensemester, Fach- und Sprachkurse an ausländischen Hochschulen, Studienreisen. Wir helfen bei bei den Formalitäten, geben Tipps für die Praxisstellensuche, zeigen Stipendien- und Fördermöglichkeiten auf und sind auch Ansprechpersonen, wenn Du im Ausland bist. Kooperationen mit Partnerhochschulen im Ausland haben wir aktuell u. a. in Finnland, Italien, Österreich, Polen, Schweiz, Spanien, Rumänien, Tschechien, Ungarn, Kosovo, Luxemburg, Brasilien, Indien, Ruanda, Südafrika, USA...

Am besten wendest du dich an das Studienbüro, das für deinen Studiengang zuständig ist. Du findest die Kontakte jeweils auf der Studiengangsseite.

Gasthörer/-innen werden auf Antrag zeitlich befristet zugelassen. Ein Antrag je Lehrveranstaltung ist notwendig; Prüfungen können nicht abgelegt werden. Über einen Gasthörerstatus kann kein regulärer Studienabschluss erworben werden.

Hier ist die Gebührenordnung der Evangelischen Hochschule Nürnberg zu finden.
Für Gasthörer/-innen gelten die Voraussetzungen gemäß der Satzung über das Verfahren der Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation der EVHN in der jeweils gültigen Fassung sowie Artikel 88 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG).

1Hinweis: Dieser Schritt-für-Schritt-Leitfaden dient als Unterstützung für den Bewerbungsprozess. Wir sind bemüht, ihn fortlaufend aktuell zu halten. Die rechtsverbindliche Grundlage für die Bewerbung sind jedoch ausschließlich die Zulassungsordnungen der Studiengänge.