Bewerbung, Belegung und Bewerbungsunterlagen
Zulassungsvoraussetzungen
Für den Masterstudiengang Erwachsenenbildung können sich Absolventinnen und Absolventen aller Fachrichtungen bewerben. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Fachhochschule oder Universität). Außerdem ist mindestens ein Jahr Berufspraxis nach Hochschulabschluss nachzuweisen, wovon mindestens 50 Prozent im Bildungsbereich absolviert worden sein müssen (Schule, Hochschule, Ausbildung, Fort- und Weiterbildung). Für Interessenten, die noch kein Jahr Berufspraxis nachweisen können, ist eine vorläufige Immatrikulation im Gaststatus möglich.
Auswahlverfahren
Wir gehen davon aus, dass die Bewerberinnen und Bewerber als Hochschulabsolventen einerseits und Personen mit einschlägiger Berufserfahrung andererseits sowohl leistungsfähig als auch motiviert sind. Wir werden daher bei einem Überhang an Bewerbungen keine Auswahl nach Zeugnisnoten vornehmen. In einem obligatorischen Beratungsgespräch werden wir über die Eignung entscheiden und die Erfüllung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen prüfen. Studierende, die zwar einen Studienplatz erhalten haben, aber in eine von ihnen gewünschte Lehrveranstaltung nicht aufgenommen werden konnten, haben unbedingte Priorität bei der Zulassung, sobald die entsprechende Lehrveranstaltung wieder angeboten wird.
Der Studiengang ist nach dem Modell des Studienjahres (mit Beginn im Sommersemester) organisiert, d.h. es wird nur jeweils die Hälfte der Lehrveranstaltungen pro Semester angeboten. Eine Einschreibung ist allerdings jederzeit möglich. Der 15. September ist für das Wintersemester bzw. der 15. Februar für das Sommersemester der Stichtag, nach dem die Studienplatzvergabe resp. das Belegungsverfahren durchgeführt wird. Auch danach ist der Einstieg ins Studium noch jederzeit möglich, allerdings nur mit Veranstaltungen, in denen noch Plätze frei sind, und nach Semesterbeginn nur noch mit Lehrveranstaltungen (Wochenendveranstaltungen), die noch nicht angelaufen sind.
Belegungsverfahren
Die Studierenden können sich - im Rahmen der zur Verfügung stehenden Studienplätze - frei entscheiden, welche und wie viele Lehrveranstaltungen sie belegen wollen. Die Reihenfolge, in der die Veranstaltungen einzelner Studienmodule zu absolvieren sind, unterliegt kaum Reglementierungen.
Mit dem Antrag auf Immatrikulation bzw. der Rückmeldung bereits eingeschriebener Teilnehmerinnen und Teilnehmer wählen die Interessierten gleichzeitig durch die Belegungsliste die Lehrveranstaltungen, die sie belegen möchten. Abgabe jeweils bis 1.10. (Wintersemester) und 1.4. (Sommersemester).
Ein Anspruch auf Zulassung zu den gewünschten Lehrveranstaltungen besteht insbesondere dann nicht, wenn die Zahl der Bewerbungen die Zahl der Studienplätze übersteigt.
Eine Regelung hinsichtlich einer Mindestzahl pro Semester zu belegender Lehrveranstaltungen existiert nicht. Die Höchstdauer beträgt vier Jahre bzw. acht Semester. Wer die Höchstdauer in Anspruch nehmen möchte, müsste für eine gleichmäßige zeitliche Beanspruchung über die acht Semester hinweg sechs Wochenstunden pro Semester belegen.
Pro Lehrveranstaltung werden maximal zwanzig Personen zugelassen.
Das oben beschriebene Belegungsverfahren für Bewerberinnen und Bewerber gilt analog auch für die Personen, die bereits eingeschrieben sind. Mit der Rückmeldung geben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an, welche Veranstaltungen sie zu belegen beabsichtigen.
Übersteigt die Anzahl der Belegwünsche für eine Veranstaltung die Zulassungsgrenze, werden die Plätze nach Studiendauer vergeben, d.h. Studierende, die das Studium früher aufgenommen haben, werden gegenüber später Immatrikulierten bevorzugt.
Der Rücktritt von belegten Kursen ist bis 4 Wochen vor Kursbeginn mit Gutschrift möglich; im Krankheitsfall ist ein Rücktritt bei Vorlage eines ärztlichen Attestes jederzeit möglich.