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-->> Update: Lockdown zum 15.12.2020 - Auswirkungen auf die Hochschule <<--

Bibliothek weiter erreichbar - eingeschränkte Öffnungszeiten der EVHN

Update Bibliothek: Bibliothek schließt ab 16.12. Auf Grund des Beschlusses der bayerischen Staatsregierung müssen wissenschaftliche Bibliotheken ab Mittwoch, dem 16.12.2020 schließen. Der Ausleihbereich und die Arbeitsplätze im Lesesaal stehen daher nicht mehr zur Verfügung. Die Bibliothek ist weiterhin per E-Mail und Telefon erreichbar. Rückgaben können über den Buchkasten im Untergeschoss erfolgen.

Gestern, 13.12.2021, gab es einen Bund-Länder-Beschluss* für einen erneuten Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Dieser soll ab Mittwoch, den 16.12. 2020 gelten. Bisher gibt es noch keine Umsetzung in das landesspezifische Recht (BayIfSMV). Diese Verordnung wird erst im Lauf des Tages am 16.12.2020 oder am Abend erscheinen. Nach Rücksprache mit der Präsidentin Prof. Dr. Barbara Städtler-Mach wurde beschlossen, dass die Hochschule nicht bis morgen warten können, da wir eine Informations- und Vorbereitungszeit brauchen um die notwendigen Maßnahmen abzustimmen und umzusetzen. Deshalb gelten unabhängig von der staatlichen Verordnung folgende Regelungen bis einschließlich 10.01.2021.

  1. Ab 16.12.2020 finden ausnahmslos keine Präsenzveranstaltungen (auch keine Praxisübungen o.ä.) an der Hochschule statt.
  2. Die Bibliothek ist geschlossen. Kontaktlose Medienausleihe ist weiterhin möglich - Details siehe bitte www.evhn.de/bibliothek
  3. Die Computer- und Aufenthaltsräume bleiben geschlossen.
  4. Eingeschränkte Öffnungszeit der Hochschule Montag bis Freitag 07:30 bis 18:00 Uhr. Samstag bedarfsweise 08:00 bis 17:00 Uhr. Der Info-Punkt und die Hausmeisterei bleiben geöffnet. Die Hochschule schließt komplett im Zeitraum 24.12.2020 bis 06.01.2021.
  5. Die Sprech- und Öffnungszeiten der Verwaltung (Studienbüros, Prüfungsamt, Finanzen, IT, International Office, Career Service usw.) sind  bis auf weiteres  montags bis freitags auf 09:00 bis 12:00 Uhr eingeschränkt. Eine darüber hinausgehende Terminvereinbarung ist  nach individueller Vereinbarung (telefonisch oder per Mail) möglich. Außerhalb dieser Zeiten sind die Mitarbeitenden zu den übliche Arbeitszeiten per Mail oder Telefon erreichbar.

Sollte es in der neuen Verordnung der Staatsregierung darüber hinausgehende oder abweichende Regelungen geben, so werden diese ggf. umgesetzt.

Das Präsidium möchte mit diesen Maßnahmen ein Beitrag zur Eindämmung der Covid19-Infektionen (sogen. Schutzwoche) und dem Gesundheitsschutz der Hochschulangehörigen der EVHN leisten. Sie dienen Ihrem persönlichen Schutz, aber auch dem Schutz Ihrer Familie und Angehörigen. Weiterhin möchten wir Sie damit bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen und der Versorgung pflegebedürftiger Menschen unterstützen.
Gleichzeitig bitten wir um Verständnis, dass es dadurch zu Einschränkungen des Dienstbetriebes und der Services kommen kann.

Wir appelieren an Sie, die AHAL-Regeln zu beachten und Kontakte zu reduzieren. Bleiben Sie gesund und achten Sie auf sich und andere!

Freundliche Grüße
Kurt Füglein, 14.12.2020

*    https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1827366/69441fb68435a7199b3d3a89bff2c0e6/2020-12-13-beschluss-mpk-data.pdf?download=1