Ein Nachweis im Sinne der 3G-Regel ist beim Besuch der Bibliothek nicht mehr erforderlich.
Es wird empfohlen eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu tragen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
Die aktuellen Betretungsregeln der EVHN finden Sie hier.