Für Studieninteressierte und Studienbewerber - alle Studiengänge im Überblick
Für Details über die Zulassungsbedingungen, Anträge, Fristen und Zulassungsverfahren sowie die Ansprechpartner für Fragen zum Studiengang klicken Sie bitte auf den entsprechenden Studiengang in der ersten Spalte.
Informationen über das Profil der jeweiligen Studiengänge, Inhalte, Aufbau und Berufsperspektiven finden Sie in der Flyer-Spalte in unten stehender Tabelle sowie in der linken Haupt-Menüleiste unter "Bachelor- bzw. Master-Studiengänge".
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Studiengang
Akad. Abschluss
Zulassungs-
bedingungen
Beiträge
Studiendauer
Praxissemester
bzw. -Studienjahr
Zulassung zum
Bewerbungszeit
Flyer
7 Semester
in Vollzeit
3. Semester
Vollzeit
Wintersemester
(1. Okt.)
1. Mai bis
15. Juni
7 Semester
in Vollzeit
3. Semester
Vollzeit
Wintersemester
(1. Okt.)
1. Mai bis
15. Juni
6 Semester
berufsbegleitend
nein
Wintersemester
(1. Okt.)
1. Mai bis
15. Juni
7 Semester
in Vollzeit
5. Semester
Vollzeit
Wintersemester
(1. Okt.)
1. März bis
31. August
7 Semester
in Vollzeit
6. Semester
20 Wochen
Wintersemester
(1. Okt.)
1. Mai bis
15. Juni
7 Semester
in Vollzeit
6. Semester
20 Wochen
Wintersemester
(1. Okt.)
1. Mai bis
15. Juni
1.-6. Semester berufsintegr.,
7.-9. Sem. Vollzeit
4. und 5. Semester
Vollzeit
Wintersemester
(1. Okt.)
1. Juli bis
31. Juli
8 Semester
in Vollzeit
5. und 6. Semester
Vollzeit
Wintersemester
(1. Okt.)
1. Mai bis
15. Juni
7 Semester
in Vollzeit
nein
min. 2 Semester
max. 4 Studienjahre
nein
jederzeit
möglich
flexibel
5 Semester
nein
Wintersemester
(1. Okt.)
2. Mai bis
15. Juli
Zulassungsbedingungen im Überblick: Bachelor Soziale Arbeit
- Zugelassen werden: Abiturienten/-innen mit allgemeiner oder fachbezogener Hochschulreife; Meister oder ihnen Gleichgestellte; beruflich Qualifizierte (zwei Jahre einschlägige Berufsausbildung und drei Jahre einschlägige Berufserfahrung nach erfolgreichem Abschluss eines Probestudiums).
- Die Bewerber/-innen müssen bei Studienbeginn ein mindestens sechswöchiges Praktikum in einer sozialen Einrichtung nachweisen. Dieses kann in verschiedenen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit sowohl bei freien wie auch bei öffentlichen Trägern abgeleistet werden.
Detaillierte Informationen zu den Zulassungsbedingungen finden Sie, wenn Sie den entsprechenden Studiengang in der Tabelle anklicken. Es werden Studienbeiträge in Höhe von 350 Euro/Semester erhoben (Stand: 10/2010). Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden (siehe auch linke Haupt-Menüleiste, "Service für Studierende", "Beiträge & Stipendien").
Zulassungsbedingungen im Überblick: Bachelor Sozialwirtschaft
- Die (Fach-)Hochschulzugangsberechtigung wird erworben durch die Allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife (bei Fachakademie für Sozialpädagogik mit staatlicher Ergänzungsprüfung).
- Die Bewerber/-innen müssen bei Studienbeginn ein mindestens sechswöchiges Praktikum in einer sozialen Einrichtung nachweisen. "Freiwilliges Soziales Jahr" oder "Diakonisches Jahr" werden angerechnet.
Detaillierte Informationen zu den Zulassungsbedingungen finden Sie, wenn Sie den entsprechenden Studiengang in der Tabelle anklicken. Es werden Studienbeiträge in Höhe von 350 Euro/Semester erhoben (Stand: 10/2010). Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden (siehe auch linke Haupt-Menüleiste, "Service für Studierende", "Beiträge & Stipendien").
Zulassungsbedingungen im Überblick: Bachelor Erziehung und Bildung im Kindesalter- Allgemeine Hochschulreife oder Fachbezogene Hochschulreife oder Staatliche Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
- Besondere Zulassungsvoraussetzungen:
- Zeugnis als "Staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in mit mindestens Gesamtnote"gut"
- Nachweis einer beruflichen Tätigkeit als Erzieher/-in während des Studiums von in der Regel 50 Prozent einer Vollzeitstelle.
Detaillierte Informationen zu den Zulassungsbedingungen finden Sie, wenn Sie den entsprechenden Studiengang in der Tabelle anklicken.
Es werden Studienbeiträge in Höhe von 350 Euro/Semester erhoben (Stand: 10/2010). Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden (siehe auch linke Haupt-Menüleiste, "Service für Studierende", "Beiträge & Stipendien").
Bitte beachten
Der berufsbegleitende Bachelorstudiengang Heilpädagogik läuft als eigener Studiengang aus. Eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen für staatlich anerkannte Heilpädagogen und -pädagoginnen wird in den Bachelorstudiengang Heilpädagogik Dual ab dem Wintersemester 2011/12 integriert.
Infos für staatlich anerkannte Heilpädagogen und -pädagoginnen in der linken Menüleiste unter "Bachelor-Studiengänge" > Heilpädagogik
Zulassungsbedingungen im Überblick: Bachelor Heilpädagogik Dual
1. Allgemeine Hochschulreife oder Fachbezogene Hochschulreife oder Staatliche Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
2. Besondere Zulassungsvoraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf mit wenigstens zweijähriger Ausbildungsdauer
- Schulplatz an der Fachakademie für Heilpädagogik Rummelsberg
Detaillierte Informationen zu den Zulassungsbedingungen finden Sie, wenn Sie den entsprechenden Studiengang in der Tabelle anklicken.
Es werden Studienbeiträge in Höhe von 350 Euro/Semester erhoben (Stand: 3/2012). Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden (siehe auch linke Haupt-Menüleiste, "Service für Studierende", "Beiträge & Stipendien").
Das Schulgeld für die Ausbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik Rummelsberg beträgt 80 Euro/Monat (jährlich für 12 Monate).
Zulassungsbedingungen im Überblick: Bachelor Pflegemanagement
1. Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder Fachbezogene Hochschulreife
2. Besondere Zulassungsvoraussetzung: Abgeschlossene Ausbildung in einem der folgenden Berufe:
- Gesundheits und Krankenpfleger/-in
- Altenpfleger/-in
- Heilerziehungspfleger/-in
- Hebamme/Geburtshelfer
- Ergotherapeut/-in
Detaillierte Informationen zu den Zulassungsbedingungen finden Sie, wenn Sie den entsprechenden Studiengang in der Tabelle anklicken. Es werden Studienbeiträge in Höhe von 350 Euro/Semester erhoben (Stand: 10/2010). Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden (siehe auch linke Menüleiste, "Service für Studierende", "Beiträge & Stipendien").
Zulassungsbedingungen im Überblick: Bachelor Pflegepädagogik1. Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder Fachbezogene Hochschulreife
2. Besondere Zulassungsvoraussetzung: Abgeschlossene Ausbildung in einem der folgenden Berufe:
- Gesundheits und Krankenpfleger/-in
- Altenpfleger/-in
- Heilerziehungspfleger/-in
- Hebamme/Geburtshelfer
- Ergotherapeut/-in
Detaillierte Informationen zu den Zulassungsbedingungen finden Sie, wenn Sie den entsprechenden Studiengang in der Tabelle anklicken. Es werden Studienbeiträge in Höhe von 350 Euro/Semester erhoben (Stand: 10/2010). Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden (siehe auch linke Menüleiste, "Service für Studierende", "Beiträge & Stipendien").
Zulassungsbedingungen im Überblick: Bachelor Pflege DualVoraussetzung für die Vergabe eines Studienplatzes
- ist ein Ausbildungsvertrag der Berufsfachschule für Krankenpflege mit einem unserer Kooperationspartner
- die Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife)
Zur Bewerbung um einen Ausbildungsplatz wenden Sie sich bitte an eine der kooperierenden Berufsfachschulen.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie, wenn Sie den entsprechenden Studiengang in der Tabelle anklicken. Für den Studiengang Pflege Dual ergeben sich in den jeweiligen Semestern folgende Studienbeiträge (Stand 3/2011):
1. Semester: € 42.- Studentenwerksbeitrag
2. Semester: voraussichtlich € 392.-
3. Semester: € 392.-
4. Semester: € 392.-
5. Semester: € 42.-
6. Semester: € 42.-
7. Semester: € 392.-
8. Semester: € 392.-
9. Semester: € 392.-
Für alle Semester werden Studentenwerksbeiträge in Höhe von € 42.- erhoben.
In den Semestern 2, 3, 4, 7, 8 und 9 werden zusätzlich € 350.- Studienbeiträge erhoben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende auf Antrag von der Studienbeitragspflicht befreit werden (siehe auch linke Menüleiste, "Service für Studierende", "Beiträge & Stipendien").
Zulassungsbedingungen im Überblick: Religionspädagogik und Kirchliche Bildungsarbeit (B.Ed.)
1. Fachhochschulreife oder Hochschulreife oder fachgebundene Fachhochschulreife an einer Akademie für Sozialpädagogik oder Heilpädagogik.
2. Ein mindestens sechswöchiges Praktikum in einer sozialen, gemeindlichen oder diakonischen Einrichtung (an Fachoberschulen und Fachakademien abgeleistete Praktika, Freiwilliges Soziales Jahr, Diakonisches Jahr, Wehr- bzw. Zivildienst werden angerechnet).
Detaillierte Informationen zu den Zulassungsbedingungen finden Sie, wenn Sie den entsprechenden Studiengang in der Tabelle anklicken.
Es werden Studienbeiträge in Höhe von 350 Euro/Semester erhoben (Stand: 10/2010). Unter bestimmten Umständen können Studierende auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden (siehe auch linke Menüleiste, "Service für Studierende", "Beiträge & Stipendien").
Im Jahrespraktikum, das im 5. und 6. Semester stattfindet, sind lediglich der Studentenwerksbeitrag (42 Euro) zu bezahlen.
Zulassungsbedingungen im Überblick: Diakonik (B.A.)
Allgemein: Hochschulzugangsberechtigung durch Hochschulreife, allgemeine oder fachgebundene Fachhochschulreife; besondere Qualifikation, spätestens bis zur Zulassung in den B.A.-Studiengang Diakonik
Besondere Zulassungsbedingungen: Bewerber/-innen mit einer dreijährigen Berufsausbildung werden zum Wintersemenster in das 4. Studiensemester zugelassen. Bewerber/-innen mit einem siebensemestrigen Studiengang als zweite Ausbildung werden zum Sommersemester in das 5. Studiensemester zugelassen. Die vorangehenden Studienleistungen werden extern erbracht und bei Zulassung überprüft und angerechnet.
Detaillierte Informationen zu den Zulassungsbedingungen finden Sie, wenn Sie den entsprechenden Studiengang in der Tabelle anklicken.
Es werden Studienbeiträge in Höhe von 350 Euro/Semester erhoben (Stand: 10/2010). Unter bestimmten Umständen können Studierende auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden (siehe auch linke Menüleiste, "Service für Studierende", "Beiträge & Stipendien").
Zulassungsbedingungen im Überblick: Master in Erwachsenenbildung (M.Edu.)
Voraussetzungen ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie anschließend mindestens ein Jahr Berufspraxis, davon mindestens 50 Prozent im Bildungssektor.
Detaillierte Informationen zu den Zulassungsbedingungen finden Sie, wenn Sie den entsprechenden Studiengang in der Tabelle anklicken.
Die Gesamtkosten für den Studiengang belaufen sich auf 5.300 Euro, die in vier Raten jeweils zu Beginn des Semesters erhoben werden (Stand: 10/2010).
Zulassungsbedingungen im Überblick: Master Sozialmanagement- Hochschulabschluss (Diplom oder Bachelor of Arts)
- mindestens einjährigen einschlägige Berufspraxis in sozialen, diakonischen oder pflegerischen Arbeitsfeldern
Detaillierte Informationen zu den Zulassungsbedingungen finden Sie, wenn Sie den entsprechenden Studiengang in der Tabelle anklicken. Die Studiengebühren betragen 5.900 Euro für das gesamte Studium inklusive Prüfungsgebühren (Stand: 10/2010). Sie werden in vier Raten zu Beginn des jeweiligen Semesters fällig.