Prüfungsinformationen der Fakultät Religionspädagogik, Bildung und Diakonik

Prüfungen
Studienabschluss
Vorbereitungsdienst


1. Die einzelnen Module des Studiums werden jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen, genauere Informationen dazu bietet die Studien- und Prüfungs-
ordnung. Für das Vorrücken in die jeweils höheren Studienabschnitte bestehen folgende Regelungen:
Ins zweite Studienjahr kann nur aufrücken, wer sämtliche Modulprüfungen des ersten Studienjahres abgelegt und davon mindestens acht bestanden hat.
In das praktische Studienjahr (5. und 6. Semester) kann nur aufrücken, wer sämtliche Prüfungen des ersten und zweiten Studienjahres abgelegt hat. Die Prüfungen des ersten Studienjahres müssen alle bestanden sein, im zweiten Studienjahr kann maximal eine nicht bestanden sein. Einige Modulprüfungen sind von dieser Ausnahmeregelung ausgeschlossen (näheres siehe Studien und Prüfungsordnung).

2. Das Bestehen der Modulprüfungen für 90 Credits (in der Regel nach dem dritten Semester) berechtigt zur Fortsetzung des Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule in den Fächern Theologie, Pädagogik sowie Lehramt an Grund- und Hauptschulen in einer Fächerverbindung mit Religionslehre. Diese Bestimmungen gelten für die wissenschaftlichen Hochschulen des Freistaates Bayern. In anderen Bundesländern ist die Berechtigung zum Übergang an eine wissenschaftliche Hochschule anders geregelt.

3. Zum Anerkennungsverfahren für die praktischen Studiensemester gehört eine Prüfung in Form eines Kolloquiums, das im 6. Semester stattfindet.

4. Nach dem erfolgreichen Studium an der Hochschule wird der akademische Grad eines Bachelor of Education (B.Ed.) verliehen. Der Bachelor of Education als gehobener Abschluss enthält die uneingeschränkte Hochschulreife, er ermöglicht in Verbindung mit einschlägiger Berufserfahrung ein späteres Weiterbildungsstudium in Masterstudiengängen sowie das unmittelbare Weiterstudium in konsekutiven Masterstudiengängen wenn deren Zulassungsbedingung überdurchschnittlicher Prüfungsleistungen erfüllt ist.

Absolventen und Absolventinnen der Hochschule, die in den Dienst der Evang.-Luth. Kirche Bayern treten wollen, müssen die kirchliche Studienbegleitung absolvieren. Sie können nach einem zweijährigen Vorbereitungsdienst die Anstellungsprüfung ablegen. Vorbereitungsdienst und Anstellungsprüfung, die in der Zuständigkeit der Evang.-Luth. Kirche in Bayern liegen, umfassen jeweils Schule und Gemeinde, also beide Arbeitsfelder. Zu den Voraussetzungen für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst gehört auch, dass der/die Bewerber/-in Mitglied einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Der Vorbereitungsdienst muss spätestens 3 Jahre nach der Diplomierung begonnen werden.
Notenbekanntgabe im Internet sobald Noten von den Dozierenden da - unter
Fakultät / Religionspädagogik .../ Download Bereich/ Notenbekanntgabe oder im Notenblatt
Einsicht nach Vereinbarung mit der/dem Dozentin/en zu Beginn des Semesters

Wintersemester 2012/13:
  • 09.11.2012       Themenabgabe Diplom-/Bachelorarbeit
  •        Prüfungsanmeldung Diakonik - SW
  •        Prüfungsanmeldung Diakonik und Rel.päd.
  •        Beginn der schriftl. Prüfungen (RBD)
  •        Prüfungsende
  •        Notenbekanntgabe
Sommersemester 2012:
  • 30.04.2012       Abgabetermin Bachelor-/Diplomarbeit, bis 10 Uhr!
  • 30.4.-4.5.12      Prüfungsanmeldungen
  • 09.07.2012 *      Beginn der schriftl. Prüfungen RBD
  • 31.08.2012 *      Prüfungsende
  • 13.09.2012       Notenbekanntgabe








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