Begabtenförderungswerke (meist in Trägerschaft von Kirchen und Parteien) bieten bei guten Schul- oder Studienleistungen die Möglichkeit der eines Vollstipendiums.
Hans-Seidel-Stiftung Konrad-Adenauer-Stiftung Heinrich-Böll-Stiftung Evangelisches Studienwerk Villigst Casanuswerk Stiftung der Deutschen Wirtschaft Friedrich-Ebert-Stiftung Rosa-Luxemburg-Stiftung Friedrich-Naumann-Stiftung Studienstiftung des Deutschen Volkes
Die Europäische Union will den Austausch von Studenten in Europa fördern und bietet eine Reihe von Programmen an:
Sokrates/ ERASMUS Ziel ist, den Austausch von Dozenten und Studierenden zu fördern. Das Programm ermöglicht einen 3- bis 12-monatigen Auslandsstudienaufenthalt an einer europäischen Hochschule. Die erbrachten Leistung finden volle Anerkennung. Als ERASMUS-Stipendiat/Stipendiatin muss man keine Studiengebühren im Ausland bezahlen und erhält einen Mobilitätszuschuss, der den Mehrbedarf (teilweise) denken soll.
Leonardo da Vinci Dieses Programm unterstützt Unternehmenspraktika innerhalb der EU.
TEMPUS und andere Drittlandprogramme Hier gibt es finanzielle Unterstützung für einen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU.
Auch im Ausland kann man staatliche Ausbildungsförderung erhalten (gemäß § 5 BAföG, § 16 BaföG). Gefördert werden kann der Besuch von Ausbildungsstätten, die einem Gymnasium ab der 11. Klasse ähnlich sind, oder einer höheren Fachschulen, Akademie, Hochschule, bzw. bestimmten Berufsfachschulklassen. Ein Auslandspraktikum von mindestens zwölf Wochen kann gefördert werden, wenn es für die Durchführung der Ausbildung erforderlich und in den Ausbildungsbestimmungen geregelt ist. Dieses Praktikum muss nach dem Ausbildungsstand förderlich sein. Vollständig im Ausland durchgeführte Ausbildungen können nicht gefördert werden. Da die Leistungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung meist in voller Höhe als Zuschuss geleistet werden, müssen sie später nicht zurückgezahlt werden.