Mit der Masterarbeit, deren Erstellung sich im Regelfall an das vierte Studiensemester anschließt, wird das Studium abgeschlossen. Die Gewichtung des Moduls „Masterarbeit“ beträgt 18 ECTS. Für das ganze Studium bekommen Sie 90 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS).
Mit der Masterarbeit soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die im Studium erworbenen Kenntnisse in einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit auf komplexe Aufgabenstellungen der Praxis anzuwenden.
Die Frist von der Ausgabe des Themas bis zur Anfertigung der Masterarbeit muss dem Umfang des Themas angemessen sein und soll fünf Monate nicht überschreiten. Mehr Information hierzu entnehmen Sie der Prüfungsordnung.
Qualifikationsziel der Masterarbeit ist, dass die Studierenden anwendungsbezogene Fragestellungen aus dem Sozialmanagement theoriebezogen bearbeiten und reflektieren können. Eine eigene kleine empirische Untersuchung wird theoretisch und methodologisch begründet durchgeführt.
Der Transfer von Theorie zur anwendungsbezogenen Fragestellungen findet statt.