Leitfaden Bewerbung Pflege Dual (B.Sc.)
Hier haben wir alle Informationen für Ihre Bewerbung zusammengetragen - Schritt für Schritt.

Bei Fragen siehe bitte Punkt "5. Ansprechpartner".

Zum Profil, Aufbau sowie den Inhalten und Methoden des Studiengangs und Berufsperspektiven siehe bitte auch "Flyer" in der Tabellenübersicht oder in der linken Hauptmenüleiste unter "Bachelor-Studiengänge."

Ihre Ansprechpartnerin für "Pflege Dual" finden Sie unten stehend unter Punkt 5.



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Zum Bachelorstudiengang Pflege Dual kann nur zugelassen werden, wer die Hochschulzugangsberechtigung gemäß Artikel 43 bzw. 45 des Bayerischen Hochschulgesetzes nachweist. Die Hochschulzugangsberechtigung wird erworben durch das Zeugnis der allgemeinen, fachgebundenen Hochschulreife oder Fachhochschulreife.


Neben den allgemeinen müssen folgende besondere Zulassungsvoraussetzungen vorliegen:

Ein Ausbildungsvertrag der Berufsfachschule für Krankenpflege bzw. Kinderkrankenpflege mit einem unserer Kooperationspartner.

Zur Bewerbung um einen Ausbildungsplatz wenden Sie sich bitte an eine der kooperierenden Berufsfachschulen:
  • Berufsfachschule für Krankenpflege der Schwesternschaft Nürnberg vom BRK
  • Berufsfachschule für Krankenpflege der Diakoniewerk Martha Maria Krankenhaus gGmbH
  • Berufsfachschule für Krankenpflege und Kinderkrankenpflege am Klinikum Fürth
  • Berufsfachschule für Krankenpflege am Bezirksklinikum Ansbach
  • Berufsfachschule für Krankenpflege des Universitätsklinikums Erlangen
  • Centrum für Pflegeberufe am Klinikum Nürnberg
Die Webadressen der kooperierenden Berufsfachschulen finden Sie hier.
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Kann beim Studiengang Pflege Dual nicht angewendet werden.
Deutsche Bewerber/-innen (Bildungsausländer) mit ausländischem Schulabschluss, bewerben sich wie ausländische Studienbewerber/-innen.
Alle ausländischen Studienbewerber/-innen müssen ihre zur Bewerbung notwendigen Unterlagen durch die

Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern
Postfach 40 20 40
80720 München
Tel.: 089 – 3838490
Fax: 089 – 38384949

überprüfen lassen.

Der Antrag auf Zulassung zum Studium ist aber in jedem Fall innerhalb der Anmeldefrist bei der Evangelischen Hochschule Nürnberg zu stellen. Dem Antrag ist eine Aufenthaltsbescheinigung beizufügen.

Der Bescheid des Studienkollegs über die Anerkennung eines ausländischen Vorbildungsnachweises als Qualifikation für ein Studium an Hochschulen ist bis spätestens 25. Juli nachzureichen (Ausschlussfrist).

Gasthörer/-innen werden auf Antrag zeitlich befristet zugelassen. Ein Antrag je Lehrveranstaltung ist notwendig; Prüfungen können nicht abgelegt werden. Über einen Gasthörerstatus kann kein regulärer Studienabschluss erworben werden.

Für Gasthörer/-innen gelten die Voraussetzungen gemäß Artikel 50 sowie 43 und 45 des Bayerischen Hochschulgesetzes.
  1. Die Zulassungsanträge müssen durch die Berufsfachschulen an die Fakultät für Gesundheit und Pflege für die Zulassung spätestens bis 31. Juli eingegangen sein.
  2. Im Falle einer Ablehnung werden keine Zulassungsanträge an andere Hochschulen weitergeleitet.
  3. Die Frist nach Abs. 1 ist eine Ausschlussfrist.
  4. Die Form des Antrages nach Abs. 1. wird von der Evangelischen Hochschule Nürnberg bestimmt. Ebenso bestimmt die Hochschule welche Unterlagen dem Antrag mindestens beizufügen sind.
  5. Der Zulassungsantrag gilt für das jeweilige Auswahlverfahren. Er kann nur auf einem zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vorliegende Berechtigung für den gewählten Studiengang gestützt werden (Hochschulzugangsberechtigung).

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  1. Bewerber/-innen, deren Berufsfachschulen die Antragsfristen versäumen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
  2. Hat die Berufsfachschule aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, die Ausschlussfrist nicht einhalten können, kann der Zulassungsausschuss ausnahmsweise auch über einen verspätet eingegangenen Antrag entscheiden.
  • Ausfüllen und Abschicken des Online-Antragsformulars auf Zulassung innerhalb des Zeitraumes 1.07.  bis 31.07.
  • Ausdrucken und Unterschreiben des PDF-Dokumentes
  • Zusendung der Bewerbungsunterlagen per Post an:
                           Evangelische Hochschule Nürnberg
                           Fakultät für Gesundheit und Pflege
                           Studiengang Pflege Dual
                           Bärenschanzstr. 4
                           90429 Nürnberg

Diesem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
  • Hochschulzugangsberechtigung in beglaubigter Kopie
  • Ausbildungsvertrag in Kopie
  • Bescheinigung der Krankenkasse


Sonstige Zulassungsvoraussetzungen
Deutsche Bewerber/-innen haben in dem Zulassungsantrag ausdrücklich zu erklären, ob sie an einer Hochschule im Geltungsbereich des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen
  1. Nach dem 31. März 1976 als ordentlich Studierende eingeschrieben waren und
  2. für welche Zeit ein Studium abgeschlossen haben.

Dem Antrag auf Zulassung ist eine Erklärung des Studienbewerbers/ der Studienbewerberin beizufügen, in der der kirchliche Charakter der Evangelischen Hochschule Nürnberg für die Dauer der Zugehörigkeit anerkannt wird.
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Zulassungsausschuss
  1. Der Fakultätsrat bildet einen Zulassungsausschuss für die Dauer von jeweils zwei Jahren.
  2. Der Zulassungsausschuss besteht aus der Dekanin/dem Dekan, einer Professorin/einem Professor und einer/einem Studierenden.
  3. Der Zulassungsausschuss entscheidet über Bewerbungen, die fraglich sind.
  4. Die Entscheidungen im Zulassungsausschuss werden mit einfacher Mehrheit getroffen.
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Die Zulassungsbescheide werden zeitnah versandt. Sie werden gebeten dafür zu sorgen, dass der zugehende Bescheid Ihnen tatsächlich zur Kenntnis gelangt und die erforderliche Annahmeerklärung fristgerecht abgegeben werden kann.
  1. Die Fakultät für Gesundheit und Pflege benachrichtigt unverzüglich die Bewerberinnen und Bewerber von ihrer Entscheidung über die Anträge. Der Bescheid soll mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen sein.
  2. Erhält die Bewerberin/der Bewerber einen Zulassungsbescheid, so hat sie oder er der Fakultät für Gesundheit und Pflege bis zu einem von diesem im Zulassungsbescheid bestimmten Termin schriftlich mitzuteilen, ob sie oder er den zugewiesenen Studienplatz annimmt. Der Termin darf nicht früher als acht Tage nach Absendung des Zulassungsbescheides liegen. Gibt die Bewerberin/der Bewerber bis zum Ablauf der gesetzten Frist keine Annahmeerklärung ab, so wird der Zulassungsbescheid unwirksam; auf diese Rechtsfolge ist im Zulassungsbescheid hinzuweisen. Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung bei der Evangelischen Hochschule Nürnberg.
  3. Bewerber/-innen, denen kein Studienplatz zugewiesen werden kann, wird ein Ablehnungsbescheid erteilt, der über den Grund der Ablehnung Auskunft gibt. Ist eine Bewerberin / ein Bewerber abgelehnt worden, so kann sie oder er in dem betreffenden Studiengang nicht immatrikuliert werden.
  4. Das Auswahlverfahren ist abgeschlossen, wenn kein Nachrückverfahren erforderlich ist oder die Nachrücklisten erschöpft sind oder wenn alle verfügbaren Studienplätze zugewiesen und durch Einschreibung besetzt sind.
  5. Werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens Studienplätze frei, werden diese an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die im Auswahlverfahren keine Studienplätze erhalten haben. Die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge, die der Fakultätsrat im Auswahlverfahren für die Vergabe der Studienplätze festgelegt hat. Die Vergabe freigewordener Studienplätze ist nur innerhalb sechs  Wochen nach Semesterbeginn zulässig.
  1. Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert:
    • Gehen Sie zu Ihrer Krankenkasse.
    • Dort erhalten Sie eine Versicherungsbescheinigung zur Einschreibung.
    • Die Familienversicherung ist möglich bis zum 25. Lebensjahr, sofern gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Bei Männern kann unter Umständen noch um die Zeit des abgeleisteten Wehr- oder Zivildienstes verlängert werden.
  2. Sie sind selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwilliges Mitglied oder über ein Beschäftigungsverhältnis versichert:
    • Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob eine studentische Versicherung möglich ist.
    • Diese Versicherung ist möglich bis zum 30. Lebensjahr oder bis zu einer Beschäftigungsdauer von nicht mehr als 20 Wochenstunden.
    • Sie erhalten auch hier eine Versicherungsbescheinigung zur Einschreibung
  3. Sie sind bei einer privaten Krankenversicherung über Ihre Eltern oder selbst versichert:
    Hier haben Sie zwei Möglichkeiten:
    • Sie können sich ab Studienbeginn bei einer gesetzlichen Krankenkasse als Student/-in versichern.
      » Sprechen Sie einfach mit der Krankenkasse Ihrer Wahl, diese stellt Ihnen dann eine Versicherungsbescheinigung aus.
    • Sie müssen sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht als Student/-in zu Gunsten Ihrer privaten Versicherung befreien lassen
      » Gehen Sie zu der letzten Krankenkasse, bei der Sie gesetzlich versichert waren, Nachweis muss vorgelegt werden.
      » Diese erledigt alle nötigen Formalitäten mit Ihnen zusammen und stellt Ihnen dann eine Versicherungsbescheinigung sowie Ihren Befreiungsbescheid aus.
      » Aber Achtung! Diese Befreiung kann nicht widerrufen werden! Informieren Sie sich also unbedingt bei einer gesetzlichen Krankenkasse!


Hinweis: Falls Sie  30 Jahre oder älter sind gelten für Sie besondere Vorschriften. Bitte fragen Sie dazu bei Ihrer Krankenkasse nach.
Die Immatrikulation kann erfolgen, sobald der Hochschule alle erforderlichen Unterlagen vorliegen (Ausbildungsvertrag, Hochschulzugangsberechtigung, Bescheinigung der Krankenkasse) und der Studienbeitrag des Bewerbers auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist.

Der/die Studierende im Studiengang Pflege Dual ist im 1., 5. und 6. Semester von den Studienbeiträgen (derzeit 350 Euro) befreit.

Hier beinhaltet eine ordnungsgemäße Immatrikulation den Studentenwerksbeitrag (derzeit € 42,00) plus den Nachweis einer Krankenversicherung.

Die Studienbeiträge  für die Semester 2, 3, 4, 7, 8 und 9 betragen derzeit 392,00 € (Studienbeitrag 350,00 €, Studentenwerksbeitrag 42,00 €).

Zu Beginn des Semesters erhält der/die Studierende die Immatrikulationsbescheinigung und einen Studentenausweis.


Fakultätssekretariat Gesundheit und Pflege
Frau Sabine Wein
Tel. 0911 / 27253-881, montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr
Email: sabine.wein@evhn.de
Evangelische Hochschule Nürnberg  |  Bärenschanzstraße 4, 90429 Nürnberg
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