Leitfaden Bewerbung Master Sozialmanagement (M.S.M.)
Hier haben wir alle Informationen für Ihre Bewerbung zusammengetragen - Schritt für Schritt.

Bei Fragen siehe bitte Punkt "5. Ansprechpartner."

Zum Profil, Aufbau sowie den Inhalten und Methoden des Studiengangs und Berufsperspektiven siehe bitte auch "Flyer" in der Tabellenübersicht oder in der linken Hauptmenüleiste unter "Master-Studiengänge."

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Zum Masterstudiengang Sozialmanagement kann nur zugelassen werden, wer die Hochschulzugangsberechtigung gemäß §§ 59 und § 60 des Bayerischen Hochschulgesetzes nachweist. Die Hochschulzugangsberechtigung wird erworben durch das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife.

Besondere Voraussetzungen
Bei Bewerbern/-innen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium von weniger als sieben Semestern (210 ECTS-Punkten), aber mindestens zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung entscheidet die Prüfungskommission, ob und in welchem Maße berufliche Leistungen als ECTS-Punkte angerechnet werden können und ob vor Aufnahme des Masterstudiums noch weitere Studienleistungen zu erbringen sind. Bei Zulassung nach Anerkennung von Vorleistungen muss die errechnete Durchschnittsnote mindestens 2,3 sein. Eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit (Vollzeit) in einem sozialen, gesundheitlichen, diakonischen oder kirchlichen Arbeitsfeld nach Abschluss des Hochschulstudiums ist notwendig.
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Die Zulassung zum Masterstudiengang ist nur bei Vorliegen eines grundständigen Studienabschlusses (Bachelor oder Diplom) möglich.
Deutsche Bewerber/-innen (Bildungsinländer) mit ausländischem Schulabschluss, bewerben sich wie ausländische Studienbewerber/-innen.
Als Ausländer/-in gelten Bewerber/-innen aus Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der EU sind. Ausländische Bewerber/-innen aus Staaten, welche nicht Mitglied der EU sind, können aber ebenfalls zugelassen werden, sowie Staatenlose. EU-Bürger/-innen gelten im Zulassungsverfahren als Inländer/-innen. Die Bewerber/-innen können ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland oder in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben. Das Zeugnis muss jedoch als Zugangsberechtigung für bayerische Fachhochschulen anerkannt sein.
Zusätzlich ist ein Nachweis über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse zu erbringen (Beschluss der KMK vom 15. April 1994).
Alle ausländischen StudienbewerberInnen müssen ihre Zeugnisse durch die

Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern
Pündterplatz 5, 80803 München, Tel.(089/38 38 49-0)


überprüfen und eine Gesamtnotenbescheinigung erstellen lassen. Dies gilt nicht bei Bewerbern/-innen, die die Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben oder einen Bescheid und eine Gesamtnotenbescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern,
Gasthörer/-innen werden auf Antrag zeitlich befristet zugelassen. Ein Antrag je Lehrveranstaltung ist notwendig; Prüfungen können nicht abgelegt werden. Über einen Gasthörerstatus kann kein regulärer Studienabschluss erworben werden.

Gasthörern/-innen müssen pro Semesterwochenstunde 100 Euro zahlen. Bei Aufnahme des M.S.M.-Studiums können diese verrechnet werden.

Für Gasthörer/-innen gelten die Voraussetzungen gemäß Artikel 50 sowie 43 und 45 des Bayerischen Hochschulgesetzes.
Der Antrag auf Zulassung zum Studium ausschließlich im Wintersemester ist bei der Fakultät für Sozialwissenschaften der Evangelischen Hochschule Nürnberg ab dem 1.05. bis 31.08. eines Kalenderjahres zu stellen.

Die Bewerbung gilt nur für das jeweilige Auswahlverfahren, wenn sich die Bewerber/-innen nicht ausdrücklich damit einverstanden erklären, im Vorverfahren der Zulassung zum nächsten Durchgang zu bleiben.
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Eine Ausschlussfrist hat für den M.S.M. keine Relevanz.
  1. Schritt: Ausfüllen und Abschicken des Online-Antragsformulares auf Zulassung innerhalb des oben genannten Bewerbungszeitraumes. Sie gelangen hier zur Online-Bewerbung.
     
  2. Schritt: Ausdrucken und Unterschreiben des Online-Antrags
     
  3. Schritt: Beifügen der notwendigen Dokumente:
     

    • » Unterschriebenes Antragsformular der Online-Bewerbung
      » Hochschulzugangsberechtigung
      » Nachweis einer mind. einjährigen Berufstätigkeit (Vollzeit) in einem sozialen, gesundheitlichen, diakonischen oder kirchlichen Arbeitsfeld nach Abschluss des Hochschulstudiums.
      » Tabellarischer Lebenslauf
      » Bewerbungsschreiben mit Begründung der Studienwahl
      » Bei ausländischen Bewerbern/-innen: Aufenthaltsgenehmigung
       
  4. Schritt: Absenden der Bewerbungsunterlagen per Post an:

    Evangelische Hochschule Nürnberg
    Fakultät für Sozialwissenschaften
  5. Daniele Lambrecht, Studiengangskoordinatorin M.S.M.

    Bärenschanzstr. 4

    90429 Nürnberg

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Der Fakultätsrat setzt für das Zulassungsverfahren einen Zulassungsausschuss ein. Der Zulassungsausschuss entscheidet im Rahmen des Zulassungsverfahrens über die Reihenfolge der Bewerber/-innen.

Pro Studiengang werden maximal 25 Bewerber/-innen wie folgt zugelassen:

60 Prozent der Studienplätze werden über die Reihenfolge der Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses des Hochschulstudiums vergeben.

Die verbleibenden 40 Prozent der Studienplätze werden über die Anerkennung von Vorleistungen vergeben.

Zulassung nach Anerkennung von Vorleistungen:

Wer einschlägige berufliche Qualifizierungsmaßnahmen (Fort- und Weiterbildung), eine berufliche Vollzeittätigkeit in einem sozialen, gesundheitlichen, diakonischen oder kirchlichen Arbeitsfeld erfolgreich absolviert hat oder wer ehrenamtliche Tätigkeiten, insbesondere im Bereich der Organisation, Planung und Leitung im Umfang von mindestens 12 Monaten nachweist erhält Bonuspunkte gemäß der Zulassungsordnung M.S.M, § 8.  
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Nach Prüfung aller bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen  Zulassungsanträge erhalten die zugelassenen Studierenden einen  schriftlichen Zulassungsbescheid und einen Weiterbildungsvertrag, der bis zum 30.08. eines Jahres unterschrieben an die Evangelische  Hochschule Nürnberg, Fakultät für Sozialwissenschaften, zurück geschickt werden muss.

Diese Frist ist eine Ausschlussfrist und Weiterbildungsverträge, die  nach diesem Termin eingehen, werden nur noch in Ausnahmefällen angenommen.

Bei berufsbegleitendem Studium bleibt die bereits bestehende (berufliche) Krankenversicherung erhalten. In allen anderen Fällen muss der Bewerber/die Bewerberin bzw. der Student /die Studentin wegen der Altersgrenze und den übrigen (gesetzlichen) Bestimmungen mit der jeweiligen Krankenversicherung verhandeln.
Beweber/-innen, die einen Weiterbildungsvertrag nebst Zulassung erhalten, haben innerhalb der angegebenen Frist auf dem der Zulassung beigefügten Formblatt zu erklären, ob sie diesen Studienplatz annehmen. Falls die Annahmeerklärung nicht innerhalb dieser Frist eingeht, wird der Zulassungsbescheid unwirksam.Die Immatrikulation findet am ersten Seminarwochenende statt.
Studiengangsleitung:

Prof. Dr. Jürgen Kruse
E-Mail: juergen.kruse@evhn.de


Studiengangskoordination:
Daniela Lambrecht
E-Mail: daniela.lambrecht@evhn.de
Tel. 0911 27253-872
Evangelische Hochschule Nürnberg  |  Bärenschanzstraße 4, 90429 Nürnberg
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