Leitfaden Bewerbung Master in Erwachsenenbildung (M.Edu.)
Hier haben wir alle Informationen für Ihre Bewerbung zusammengetragen - Schritt für Schritt.

Bei Fragen siehe bitte Punkt "5. Ansprechpartner".

Zum Profil, Aufbau sowie den Inhalten und Methoden des Studiengangs und Berufsperspektiven siehe bitte auch "Flyer" in der Tabellenübersicht oder in der linken Hauptmenüleiste unter "Master-Studiengänge".

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Allgemeine Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Erwachsenenbildung sind:
  1. Nachweis eines qualifiziert abgeschlossenen Hochschulstudiums (Universität, Fachhochschule) von acht Semestern (240 ECTS-Punkte) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit nach Abschluss des Hochschulstudiums.
  2. Als „einschlägig“ im Sinne der Zulassungsordnung gilt eine berufliche Tätigkeit, bei der mindestens 50 Prozent einer Vollzeitstelle im Bildungsbereich (Schule, Hochschule, Aus-, Fort- und Weiterbildung) absolviert worden sind. Über Ausnahmen entscheidet die Prüfungskommission.
  3. Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einem Hochschulstudium von weniger als acht Semestern (240 ECTS-Punkten), aber mindestens zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung entscheidet die Prüfungskommission, ob und in welchem Maße berufliche Leistungen in ECTS-Punkten angerechnet werden können und ob vor Aufnahme des Masterstudiums noch weitere Studienleistungen zu erbringen sind.
Einstieg in ein höheres Fachsemester:
Unter Umständen ist eine Anerkennung vorheriger Studienleistung möglich (wenn mehr als 240 ECTS vorhanden sind). Dies muss schriftlich bei der Prüfungskommission beantragt werden.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Erwachsenenbildung sind:
  1. Nachweis eines qualifiziert abgeschlossenen Hochschulstudiums (Universität, Fachhochschule) von acht Semestern (240 ECTS-Punkte) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit nach Abschluss des Hochschulstudiums.
  2. Als „einschlägig“ im Sinne der Zulassungsordnung gilt eine berufliche Tätigkeit, bei der mindestens 50 Prozent einer Vollzeitstelle im Bildungsbereich (Schule, Hochschule, Aus-, Fort- und Weiterbildung) absolviert worden sind. Über Ausnahmen entscheidet die Prüfungskommission.
  3. Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einem Hochschulstudium von weniger als acht Semestern (240 ECTS-Punkten), aber mindestens zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung entscheidet die Prüfungskommission, ob und in welchem Maße berufliche Leistungen in ECTS-Punkten angerechnet werden können und ob vor Aufnahme des Masterstudiums noch weitere Studienleistungen zu erbringen sind.
Einstieg in ein höheres Fachsemester:
Unter Umständen ist eine Anerkennung vorheriger Studienleistung möglich (wenn mehr als 240 ECTS vorhanden sind). Dies muss schriftlich bei der Prüfungskommission beantragt werden.
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Die Zulassung zum Masterstudiengang ist nur bei Vorliegen eines grundständigen Studienabschlusses (Bachelor oder Diplom) möglich.
Eine Anerkennung eines Studienabschlusses aus dem europäischen Ausland ist bei ausreichender Anzahl der ECTS-Punkte jederzeit möglich. Über die Anerkennung aus dem nicht-europäischen Ausland muss die Prüfungskommission entscheiden.
Eine Anerkennung eines Studienabschlusses aus dem europäischen Ausland ist bei ausreichender Anzahl der ECTS-Punkte jederzeit möglich. Über die Anerkennung aus dem nicht-europäischen Ausland muss die Prüfungskommission entscheiden.
Gasthörer/-innen werden auf Antrag zeitlich befristet zugelassen. Ein Antrag je Lehrveranstaltung ist notwendig; Prüfungen können nicht abgelegt werden. Über einen Gasthörerstatus kann kein regulärer Studienabschluss erworben werden.

Im Gasthörer-Status besuchte Seminare können bei Immatrikulation angerechnet werden.

Für Gasthörer/-innen gelten die Voraussetzungen gemäß Artikel 50 sowie 43 und 45 des Bayerischen Hochschulgesetzes.
Es gilt nur die reguläre Bewerbungsfrist: Reguläre Bewerbungsfrist ist für das Sommersemester der 15. März und für das Wintersemester der 15. September. Eine Einschreibung in den Masterstudiengang Erwachsenenbildung ist aber jederzeit möglich. Es können alle noch laufenden Veranstaltungen besucht werden, in denen noch ausreichend Plätze vorhanden sind.
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Für den M.Edu. gibt es keine Ausschlussfrist, da zu jeder Zeit eine Immatrikulation möglich ist.
Die Bewerbung für den Studiengang bedarf der Schriftform (eine Online-Bewerbung ist nicht möglich).
Der schriftlichen Bewerbung ist beizufügen:
  1. ein Lebenslauf;
  2. ein Nachweisüber das erfolgreich abgeschlossene Hochschulstudium;
  3. Nachweise zu den nach Abschluss eines Hochschulstudiums ausgeführten beruflichen Tätigkeiten entsprechend den o.g. Zulassungsvoraussetzungen;
  4. eine Erklärung, dass kein gerichtliches oder polizeiliches Ermittlungsverfahren anhängig ist;
  5. ein Strafregisterauszug, falls eine Vorstrafe vorliegt.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens muss ein Gespräch zwischen dem Bewerber/der Bewerberin und einem Vertreter/einer Vertreterin der Prüfungskommission stattfinden, das der Studienberatung dienen und dem Bewerber/der Bewerberin die Gelegenheit geben soll, die Studienmotivation näher zu begründen. In diesem Gespräch soll der Bewerber/die Bewerberin den Nachweis erbringen, dass er/sie für die Aufnahme des Studiums qualifiziert ist und das grundständige Studium mit überdurchschnittlichen Leistungen abgeschlossen hat.
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Wenn das Bewerbungsgespräch positiv verlaufen ist wird der Bewerber/ die Bewerberin zugelassen.

Übersteigt in einem Semester die Anzahl an Bewerbungen die Zahl der zu vergebenden Studienplätze, so erfolgt die Studienplatzvergabe nach einer Rangfolge, die anhand der zurückliegenden Berufserfahrungen und Weiterbildungen ermittelt wird.

Pro Lehrveranstaltung werden maximal zwanzig Personen zugelassen. Das Auswahlverfahren nach Abs. 1 setzt dann ein, wenn nicht für alle Bewerber/Bewerberinnen die Möglichkeit besteht, Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 6 Semesterwochenstunden zu belegen.

Die Studierenden können sich - im Rahmen der zur Verfügung stehenden Studienplätze - frei entscheiden, welche und wie viele Lehrveranstaltungen sie belegen wollen. Die Reihenfolge, in der die Veranstaltungen einzelner Studienmodule zu absolvieren sind, unterliegt kaum Reglementierungen (vgl. Modulhandbuch des Studiengangs). Ein Anspruch auf Zulassung zu den gewünschten Lehrveranstaltungen besteht insbesondere dann nicht, wenn die Zahl der Bewerbungen die Zahl der Studienplätze übersteigt.

Übersteigt unter den immatrikulierten Studierenden die Anzahl der Belegwünsche für eine Veranstaltung die Zulassungsgrenze, werden die Plätze nach Studiendauer vergeben, d.h. Studierende, die das Studium früher aufgenommen haben, werden gegenüber später Immatrikulierten bevorzugt.
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Der Bescheid über die Zulassung zum Studium bzw. die Ablehnung ergeht nach dem Bewerbungsgespräch (siehe „Bewerbungsablauf & erforderliche Unterlagen“).

Ein Nachrückverfahren ist wegen der flexiblen Studiengestaltung nicht vorgesehen, da bei ausreichender Kapazität jederzeit mit dem Studium begonnen werden kann.
Bei berufsbegleitendem Studium bleibt die bereits bestehende (berufliche) Krankenversicherung erhalten. In allen anderen Fällen muss der Bewerber/die Bewerberin bzw. der Student / die Studentin wegen der Altersgrenze und den übrigen (gesetzlichen) Bestimmungen mit der jeweiligen Krankenversicherung verhandeln.
Die Immatrikulation erfolgt persönlich nach Terminvereinbarung im Sekretariat des Master-Studiengangs, Christel Beck, Telefon 0911 / 27 253-711, Email: christel.beck@evhn.de
Studiengangsleitung: Frau Prof. Dr. Beate Hofmann,
Tel.: 0911 27253 864,
E-Mail: Beate.Hofmann@evhn.de

Koordination: Frau Christa Stahl-Lang, M.Edu.,
Tel: 0911 27253 815,
E-Mail: Christa.Stahl-Lang@evhn.de
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