Auslandssemester
Visum
Innerhalb der Europäischen Union (EU) benötigt man kein Visum, wenn man die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzt und einen für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Schengener Abkommen ermöglicht es EU-Bürgern sehr unkompliziert innerhalb der EU zu reisen. Außer an den Grenzen zur Schweiz, nach Irland, Groß-Britannien und den neuen EU-Ländern in Osteuropa werden in der Regel keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt. In einigen EU-Ländern muss man sich bei einem längeren Aufenthalt amtlich melden. Die jeweiligen Länderbestimmungen erfährt man beim Auswärtigen Amt oder den Länderkonsulaten.
Für einen Aufenthalt außerhalb der EU, der länger als drei Monate dauert, benötigt man einen gültigen Reisepass und ein (kostenpflichtiges) Visum, welches beim jeweiligen Länderkonsulat zu beantragen ist. Es kann unter Umständen sehr lange dauern, bis ein Visum genehmigt wird, also muss der Antrag frühzeitig gestellt werden. Vor allem bei der Ausreise in die USA sind besondere Bestimmungen zu beachten.
Auslandssemester
Sobald die "Wunschhochschule" gefunden ist und ein entsprechender Studiengang, sollte man sich mit dem Prüfungsamt der Evangelischen Hochschule Nürnberg in Verbindung setzen, um abzuklären, welche Prüfungsleistungen anerkannt werden. Oft ist dies auch in einem Partnervertrag geregelt, der schon zwischen der Evang. Hochschule und einigen Hochschulen besteht (siehe Kooperationen).
In der Regel bleibt man während des Auslandssemesters an der Hochschule immatrikuliert. Mit der Auslandshochschule sollte man klären, ob es vor Ort einen Ansprechpartner gibt, der bei Fragen und Problemen weiter hilft. Auch sollte die Wohnsituation während des Aufenthalts und die Möglichkeit eines Sprachkurses geregelt werden.