Auslandspraktikum
Visum

Innerhalb der Europäischen Union (EU) benötigt man kein Visum, wenn man die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzt und einen für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Das Schengener Abkommen ermöglicht es EU-Bürgern sehr unkompliziert innerhalb der EU zu reisen. Außer an den Grenzen zur Schweiz, nach Irland, Groß-Britannien und den neuen EU-Ländern in Osteuropa werden in der Regel keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt. In einigen EU-Ländern muss man sich bei einem längeren Aufenthalt amtlich melden. Die jeweiligen Länderbestimmungen erfährt man beim Auswärtigen Amt oder den Länderkonsulaten.

Für einen Aufenthalt außerhalb der EU, der länger als drei Monate dauert, benötigt man einen gültigen Reisepass und ein (kostenpflichtiges) Visum, welches beim jeweiligen Länderkonsulat zu beantragen ist. Es kann unter Umständen sehr lange dauern, bis ein Visum genehmigt wird, also muss der Antrag frühzeitig gestellt werden. Vor allem bei der Ausreise in die USA sind besondere Bestimmungen zu beachten.
Praktikum im Ausland

Um ein Praktikum im Ausland ableisten zu können, muss man eine fachbezogene Praktikumsstelle finden, die von der Evangelischen Hochschule Nürnberg anerkannt wird. Mögliche Praktikumsstellen bzw. die Anerkennung einer selbstgewählten Stelle bekommt man beim Auslandsamt oder beim zuständigen Dozenten.

Gut ist es, wenn möglich die Praktikumsstelle vorher anzuschauen bzw. Kontakt mit Ansprechpartnern vor Ort aufzunehmen. Zu regeln sind die Länge des Praktikums, die Arbeitszeiten, Unterkunft, Bezahlung und ob es die Möglichkeit eines Sprachkurses gibt. Vieles wird sich auch schon im Vorfeld durch den Abschluss deines Ausbildungsvertrages regeln. Wie auch beim Studium, bleibt man an der Hochschule immatrikuliert.
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