Hochschulleitung
Auch eine Hochschule braucht Gesichter, die sie erkennbar machen: Der Präsident vertritt unsere Hochschule nach außen, führt die laufenden Geschäfte und setzt die Beschlüsse der Gremien um. Die Vizepräsidentin vertritt den Präsidenten in diesen Funktionen. Der Kanzler ist zuständig für Rechts- und Verwaltungsaufgaben und den Haushalt der Hochschule.
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